Pastoraltag Magdeburg: Eucharistiefeier und konkretes Leben
Offen für die Realität des Lebens
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Das notwendige Ineinander von Eucharistiefeier und konkretem Leben war Thema eines Tages für pastorale Mitarbeiter im Bistum Magdeburg. Dabei ging es auch um die Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zur Kommunion.
Professor Michael Seewald | Foto: Juliane Nentwig |
Die Zulassung von evangelischen Christen in konfessionsverbindenden Ehen, aber auch generell von protestantischen Mitchristen sowie von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion ist manchem engagierten Katholiken hierzulande eine wichtige Frage. Die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils jedenfalls sehen die Feier der Liturgie als „Quelle“ und „Höhepunkt“ des christlichen Lebens. Was aber heißt das unter den konkreten Gegebenheiten? Was bedeutet es für die Feier der Eucharistie und das christliche Leben in Mitteldeutschland? Diese und ähnliche Fragen standen im Mittelpunkt des diesjährigen Pastoraltages für alle in der Seelsorge Tätigen des Bistums Magdeburg am 12. September.
„In der Eucharistiefeier muss das konkrete Leben der zur Kirche gehörenden Menschen zur Sprache kommen, andernfalls wird sie ihrer theologischen Funktion nicht gerecht.“ Dies versuchte der Referent des Tages, der Müns-teraner Dogmatiker Michael Seewald den zahlreich versammelten pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich zu machen. Wenn die Konzils-Bischöfe davon sprechen, dass die Liturgie Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens ist, so werde damit die zentrale Bedeutung für den Glauben deutlich und der Ursprung und das Ziel des christlichen Lebens benannt.
In der Eucharistiefeier vollzieht sich, was Kirche ist und sein soll, so der Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte. „Es hat Gott gefallen, die Menschen in einer Gemeinschaft zusammenzuführen“, heiße es etwa in der Kirchenkonstitution Lumen Gentium des Konzils (LG 9). Und weiter in LG 11: „Das heilige und organisch verfasste Wesen dieser priesterlichen Gemeinschaft vollzieht sich sowohl durch die Sakramente wie durch ein tugendhaftes Leben.“ Seewald: „Es muss also eine enge Verbindung geben zwischen der Eucharistiefeier und dem realen Leben.“ Die Eucharistiefeier dürfe also „kein idealer, abgezirkelter Bereich sein, sondern muss wahrnehmen, was sich im Leben abspielt.“
Hier komme einem das Wort von der „verbeulten Kirche“ von Papst Franziskus (Apostolisches Schreiben Evangelii Gaudium 49) von 2013 in den Sinn, die der Papst einer in sich verschlossenen und bequemen Kirche vorzieht, so Seewald. Es gehe also um die „Real-Identität von kirchlicher Realität und gefeiertem Christsein“. „Die Feier der Eucharistie ist dann ehrlich, wenn sie offen ist auch für die Grenzfälle, für die Realitäten, in denen kirchliches Leben sich vollzieht und geschieht.“
Engagierte Christen nicht ausschließen
Zu solchen Grenzfällen gehören für Dogmatiker Seewald heute die wiederverheiratet Geschiedenen und die konfessionsverbindenden Ehepaare. Unter beiden Gruppen gebe es nicht wenige, „die sich engagiert am kirchlichen Leben beteiligen, ihre Kinder christlich erziehen, das Evangelium in ihrem Alltag umzusetzen versuchen, aber nach bisheriger Rechtslage vom Kommunionempfang ausgeschlossen sind“. Dies sei ganz besonders im Blick auf die konfessionsverbindenden Eheleute problematisch, zumal sie im Sakrament der Ehe leben, das zudem „ein spezifisch katholisches Sakrament“ sei. Insofern gebe es bei diesen Ehen „also ganz enge sakramentale Bande und praktisch gelebtes Christsein“.
Im Übrigen werde „die Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe erworben und durch sonst nichts. Getaufte Christen sind in keinem katholischen Gottesdienst Fremdkörper. Sie gehören sakramental dazu“, betonte Seewald. Und ein Weiteres komme hinzu: „Der Kirche ist mit der Feier der Eucharistie das Höchste anvertraut.“ Jesus Christus, in dessen Namen dies geschieht, habe sich „nicht gescheut, sich der Widrigkeit der Welt auszusetzen. Dann sollte auch die Kirche den Höchsten dorthin bringen, wo die Grenzfälle kirchlichen Lebens warten.“ Die Ende Juni von den deutschen Bischöfen veröffentlichte Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ könne dabei eine Hilfe sein.
Begonnen hatte der Pastoraltag mit der Feier der Eucharistie. In seiner Predigt erinnerte der Magdeburger Bischof Gerhard Feige an die Liturgiereform des Konzils, die zur heutigen Weise der Feier des Gottesdienstes führte. Diese habe „wieder neu ins Bewusstsein gehoben, dass es in der Eucharistiefeier nicht nur um persönliche Frömmigkeit geht, sondern zutieftst auch darum, dass alle Mitfeiernden als Gemeinschaft mit dem zentralen Geheimnis unseres Glaubens in Berührung kommen: dem Tod und der Auferstehung Jesu Christi.“ Voraussetzung dafür aber sei, dass die Gläubigen verstehen können, was da gefeiert wird. Genau dies aber sei in der alten Form der Liturgie nicht der Fall gewesen, wo „vieles nicht immer so golden war, wie manche es heute beschwören“, so der Bischof.
Inzwischen jedoch scheine die Eucharistie für viele Katholiken gar nicht mehr so bedeutsam zu sein. Die Gründe dafür seien vielfältig und reichten von Hektik im Alltag bis zu der Auffassung, dass Gott zuwenig in der Feier vorkommt, weil Zelebrant und weitere Akteure den Gottesdienst zur Selbstdarstellung missbrauchten. Dabei, so der Bischof weiter, hatte man sich doch seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil und zuvor in der Liturgischen Bewegung „darum bemüht, den Gläubigen die ,bewusste und tätige Teilnahme‘ an der Liturgie zu ermöglichen“, also „den persönlichen Mitvollzug des liturgischen Geschehens“. Und damit, „wie die Jünger von Emmaus Jesus in den Zeichen von Brot und Wein zu erkennen“, als Einzelne und als Gemeinschaft. „Dafür“ aber, so der Bischof in seiner Predigt, „sind die Menschen durchaus ansprechbar.“ Entscheidend und Voraussetzung dafür sei, „sich persönlich und gemeinschaftlich zu Jesus Christus hinzuwenden“ und eine „Freundschaftsbeziehung“ mit ihm zu pflegen.
Zum Abschluss des Pastoraltages empfahl Bischof Feige, der auch Vorsitzender der Ökumene-Kommission der Bischofskonferenz ist, seinen Mitarbeitern, sich nicht zuletzt um die konfessionsverbindenden Paare zu kümmern. Mitte Juli hatte er den Seelsorgern seines Bistums empfohlen, die Orientierungshilfe „,Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur‘ Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ anzuwenden. Als Mitverfasser gab er jetzt einen kurzen Einblick in die jahrzehntelange Vorgeschichte der Handreichung, angefangen beim Ökumenismusdekret des Konzils (1964) oder der Würzburger Synode (1971 bis 75) bis hin zu 20 Regelungen anderer Bischofskonferenzen im Blick auf die Kommunion-Zulassung nichtkatholischer Ehepartner.
Zu solchen Grenzfällen gehören für Dogmatiker Seewald heute die wiederverheiratet Geschiedenen und die konfessionsverbindenden Ehepaare. Unter beiden Gruppen gebe es nicht wenige, „die sich engagiert am kirchlichen Leben beteiligen, ihre Kinder christlich erziehen, das Evangelium in ihrem Alltag umzusetzen versuchen, aber nach bisheriger Rechtslage vom Kommunionempfang ausgeschlossen sind“. Dies sei ganz besonders im Blick auf die konfessionsverbindenden Eheleute problematisch, zumal sie im Sakrament der Ehe leben, das zudem „ein spezifisch katholisches Sakrament“ sei. Insofern gebe es bei diesen Ehen „also ganz enge sakramentale Bande und praktisch gelebtes Christsein“.
Im Übrigen werde „die Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe erworben und durch sonst nichts. Getaufte Christen sind in keinem katholischen Gottesdienst Fremdkörper. Sie gehören sakramental dazu“, betonte Seewald. Und ein Weiteres komme hinzu: „Der Kirche ist mit der Feier der Eucharistie das Höchste anvertraut.“ Jesus Christus, in dessen Namen dies geschieht, habe sich „nicht gescheut, sich der Widrigkeit der Welt auszusetzen. Dann sollte auch die Kirche den Höchsten dorthin bringen, wo die Grenzfälle kirchlichen Lebens warten.“ Die Ende Juni von den deutschen Bischöfen veröffentlichte Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ könne dabei eine Hilfe sein.
Begonnen hatte der Pastoraltag mit der Feier der Eucharistie. In seiner Predigt erinnerte der Magdeburger Bischof Gerhard Feige an die Liturgiereform des Konzils, die zur heutigen Weise der Feier des Gottesdienstes führte. Diese habe „wieder neu ins Bewusstsein gehoben, dass es in der Eucharistiefeier nicht nur um persönliche Frömmigkeit geht, sondern zutieftst auch darum, dass alle Mitfeiernden als Gemeinschaft mit dem zentralen Geheimnis unseres Glaubens in Berührung kommen: dem Tod und der Auferstehung Jesu Christi.“ Voraussetzung dafür aber sei, dass die Gläubigen verstehen können, was da gefeiert wird. Genau dies aber sei in der alten Form der Liturgie nicht der Fall gewesen, wo „vieles nicht immer so golden war, wie manche es heute beschwören“, so der Bischof.
Inzwischen jedoch scheine die Eucharistie für viele Katholiken gar nicht mehr so bedeutsam zu sein. Die Gründe dafür seien vielfältig und reichten von Hektik im Alltag bis zu der Auffassung, dass Gott zuwenig in der Feier vorkommt, weil Zelebrant und weitere Akteure den Gottesdienst zur Selbstdarstellung missbrauchten. Dabei, so der Bischof weiter, hatte man sich doch seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil und zuvor in der Liturgischen Bewegung „darum bemüht, den Gläubigen die ,bewusste und tätige Teilnahme‘ an der Liturgie zu ermöglichen“, also „den persönlichen Mitvollzug des liturgischen Geschehens“. Und damit, „wie die Jünger von Emmaus Jesus in den Zeichen von Brot und Wein zu erkennen“, als Einzelne und als Gemeinschaft. „Dafür“ aber, so der Bischof in seiner Predigt, „sind die Menschen durchaus ansprechbar.“ Entscheidend und Voraussetzung dafür sei, „sich persönlich und gemeinschaftlich zu Jesus Christus hinzuwenden“ und eine „Freundschaftsbeziehung“ mit ihm zu pflegen.
Zum Abschluss des Pastoraltages empfahl Bischof Feige, der auch Vorsitzender der Ökumene-Kommission der Bischofskonferenz ist, seinen Mitarbeitern, sich nicht zuletzt um die konfessionsverbindenden Paare zu kümmern. Mitte Juli hatte er den Seelsorgern seines Bistums empfohlen, die Orientierungshilfe „,Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur‘ Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ anzuwenden. Als Mitverfasser gab er jetzt einen kurzen Einblick in die jahrzehntelange Vorgeschichte der Handreichung, angefangen beim Ökumenismusdekret des Konzils (1964) oder der Würzburger Synode (1971 bis 75) bis hin zu 20 Regelungen anderer Bischofskonferenzen im Blick auf die Kommunion-Zulassung nichtkatholischer Ehepartner.
Theologisch fundiert und kirchenrechtlich möglich
Für den Ökumene-Bischof ist die im Juni 2018 veröffentlichte Orientierungshilfe, die jeder Bischof in seinem Bistum zur Anwendung empfehlen kann, „theologisch fundiert und kirchenrechtlich möglich“. Zugegebenermaßen sei die sich daraus ergebene notwendige seelsorgliche Begleitung „pastoral und existentiell anspruchsvoll“, zumal es „keine generelle Zulassung“ gebe. Der Priester habe dabei die Aufgabe, das Paar auf dem Weg zu einer fundierten Gewissensentscheidung im Umgang mit dem Empfang der Eucharistie zu begleiten. Zugleich, so der Bischof, „steht es keinem Priester zu, jemandem im Gottesdienst die Kommunion zu verweigern“.
Für den Ökumene-Bischof ist die im Juni 2018 veröffentlichte Orientierungshilfe, die jeder Bischof in seinem Bistum zur Anwendung empfehlen kann, „theologisch fundiert und kirchenrechtlich möglich“. Zugegebenermaßen sei die sich daraus ergebene notwendige seelsorgliche Begleitung „pastoral und existentiell anspruchsvoll“, zumal es „keine generelle Zulassung“ gebe. Der Priester habe dabei die Aufgabe, das Paar auf dem Weg zu einer fundierten Gewissensentscheidung im Umgang mit dem Empfang der Eucharistie zu begleiten. Zugleich, so der Bischof, „steht es keinem Priester zu, jemandem im Gottesdienst die Kommunion zu verweigern“.
Von Eckhard Pohl