Über das Kirchenasyl-Engagement einer Gemeinde im Erzbistum Berlin berichtet Gemeindereferentin Regina Harzdorf
Schutz hinter Kirchenmauern
Im März 2018 erreichte uns aus einem benachbarten Flüchtlingsheim nachfolgende Anfrage: „Liebe Gemeinde – könnt Ihr helfen? Wir suchen dringend eine Kirchenasyl-Unterkunft. Eine alleinstehende Frau mit ihrem sechsjährigen Sohn ist aus Tschetschenien geflohen und über Polen nach Deutschland eingereist. Nach der Dublin-Verordnung dürfen sie nicht in Deutschland bleiben und sie stehen beide seit Tagen auf der Abschiebe-Liste.“
Kirchenasyl ist ein letztes Mittel, um Schutzsuchenden Beistand unter dem Dach der Kirche zu leisten. – Foto: kna |
Von Regina Harzdorf
Wir konnten und wir wollten helfen!
So stellten wir fest – nachdem wir hatten klären können, dass unsere kleine Gästewohnung für die kommenden sechs Wochen auf jeden Fall frei ist, alle Bewohner des Pfarrhauses informiert und nach ihrer Zustimmung befragt wurden und die auf den Weg gebrachte Doodle-Liste (Anm. d. Red.: Möglichkeit zur Terminfindung im Internet) schnell gut gefüllt war: Täglich wird jemand nach unseren beiden Schutzsuchenden gucken und sie mit Lebensmitteln und Gesellschaft versorgen.
Wir meldeten also dem Katholischen Büro Berlin-Brandenburg, dem Flüchtlingskoordinator und dem Heim unsere Bereitschaft, allerdings für einen maximalen Zeitraum von sechs Wochen – danach war unsere Gästewohnung das ganze Frühjahr und den Sommer über vermietet, weshalb anschließend eine andere Gemeinde würde einspringen müssen.
Dann kam es allerdings anders: Es dauerte gar nicht lange – unsere Schutzsuchende und ihr Sohn wohnten nun seit ein paar Tagen bei uns –, bis uns als Kirchengemeinde klar wurde, dass unseren beiden keinesfalls ein weiterer Umzug zugemutet werden konnte. Der sechsjährige traumatisierte Junge begann, erste Kontakte zu knüpfen, Vertrauen zu uns aufzubauen. Ihn und seine Mutter wieder zu verpflanzen, wäre einfach zu viel für beide gewesen. Sie waren uns inzwischen ans Herz gewachsen, ihr Schicksal ließ uns nicht kalt. Wir wollten mehr.
So begannen wir, Ausweichquartiere für die kommenden Besucher unserer Gästewohnung zu organisieren und stießen auf großes Verständnis bei den betroffenen Menschen. In der Zeit, in der wir die zunächst auf sechs Wochen befristete Unterbringung auf das anberaumte halbe Jahr Kirchenasyl verlängern konnten, wuchsen auch das Verständnis und die Unterstützung in der Umgebung. Derweil erreichen uns viele Spendengelder und Sachspenden.
Das Interesse ist groß und auch die Hilfsbereitschaft. Unsere Kita nimmt den Jungen bis zum Ende des Schuljahres auf – nun ergibt sich für das Kind ein geregelter Tagesablauf und er erhält die Möglichkeit, ganz nebenbei Deutsch zu lernen, Bekanntschaften zu machen, Kind sein zu dürfen, das ist großartig für ihn. Die schutzsuchende Mutter wird von uns ein wenig mit Maler- und Putzarbeiten versorgt, so dass auch ihr „die Decke“ nicht allzu sehr auf den Kopf fällt – bei aller spürbaren Belastung, die das Zusammenleben auf engstem Raum und das Gebot, das Gelände nicht zu verlassen, mit sich bringen.
Dennoch gehen beide ab und an in Begleitung vor die Tür, sie werden von jungen Familien auf Ausflüge oder zum Einkaufen mitgenommen und zum Kaffee eingeladen. Selbstverständlich geschieht dies in Maßen und nach Möglichkeit unauffällig. Denn: Die Gefahr einer Abschiebung ist auch durch unser Kirchenasyl nicht gebannt.
Das Pfarrhaus ist inzwischen zu einem neuen Zuhause geworden, in dem Frau K. mit großer Herzlichkeit, Offenheit und Dankbarkeit die zahlreichen Helfer empfängt. Es entsteht ein Ort des gegenseitigen Lernens, Zuhörens, Austauschens. Dazu gehört ein gemeinsames Lachen und Weinen genauso dazu, wie das Teetrinken und gemeinsame Essen. Wir spüren die grenzenlose Dankbarkeit, die uns oftmals beschämt.
Unser Kirchenasylteam hat die medizinische Versorgung abgedeckt, den Deutschkurs für unsere Schutzsuchende organisiert, Kleidung je nach Jahreszeit herbeigeschafft, einen Schulplatz im Ämterwust besorgt, eine Einschulung gestemmt, sämtliche Schulsachen eingekauft, diverse Elternabende besucht, das Schulsekretariat gut kennengelernt, eine Fach-Anwältin engagiert und sich um psychologische Betreuung gekümmert. Währenddessen erstellte das Katholische Büro das für die Meldung eines Kirchenasyls notwendige Dossier und Übernahm die Kommunikation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Auch nach der Beendigung des Kirchenasyls begleiteten wir unsere Schutzsuchenden zu den vielen Ämterwegen und haben mitgelitten, denn die Erfahrungen mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten sind nicht immer schön. Auch um die Vorbereitung zur Anhörung im Asylverfahren haben wir uns gekümmert. Diese fand vor Kurzem statt. Nun heißt es warten und hoffen.
„Es hat uns selbst enger zusammengebracht“
In dem halben Jahr Kirchenasyl haben wir Großes geleistet und es erfüllt uns mit Stolz und hat uns verändert. Unser Blick für geflüchtete Menschen ist (noch) weicher und verständnisvoller geworden. Wir haben sehr konkret Einblick erhalten, was es bedeutet, seine Heimat und seine Familie zu verlassen, in ein unbekanntes, unsicheres Leben aufzubrechen. Und es hat auch uns selbst enger zusammenwachsen und andere Menschen aus der Gemeinde kennenlernen lassen.
Bei all unserem Tun wurden wir vom Katholischen Büro, dem Flüchtlingskoordinator und der Sozialarbeiterin des Flüchtlingsheims in jeder Hinsicht und bei allen Fragen und Nöten unterstützt. Mit Rat und Tat standen sie uns jederzeit zur Seite. Danke dafür!
Nachgefragt: Aufmerksam für Einzelfälle
Frau Kanellos-Okur, wie ist Kirchenasyl rechtlich einzuordnen?
Kirchenasyl ist kein eigenes Rechtsinstitut. Eine Asylgewährung durch die Kirchen ist somit gesetzlich nicht vorgesehen. Unser Handeln in diesem Bereich wird jedoch als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition von Seiten des Staates respektiert. Kirchenasyl gewährende Gemeinden stellen weder den Rechtsstaat noch das alleinige Recht des Staates infrage, über die Durchführung eines Asylverfahrens oder die Gewährung von internationalem Schutz zu entscheiden. Die Gemeinden treffen ihre Entscheidung für das Kirchenasyl aus tiefer christlicher Überzeugung und keinesfalls leichtfertig – wohl wissend, dass ihre individuelle Glaubens- und Gewissensentscheidung nicht zwingend geteilt werden wird. Kirchenasyl ist lediglich ein letztes Mittel, um Schutzsuchenden Beistand unter dem Dach der Kirche zu leisten. Es eröffnet einen Moment des Innehaltens, der die zuständigen staatlichen Stellen dazu bewegen soll, im Einzelfall humanitär – und damit im Sinne der Werteordnung des Grundgesetzes – auf bereits getroffene Entscheidungen zu reagieren.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit im Erzbistum Berlin Kirchenasyl gewährt werden kann?
Im Rahmen ihres breiten Engagements für Schutzsuchende werden Kirchengemeinden oft auf besondere Aspekte eines Einzelschicksals aufmerksam, die sich der Wahrnehmung staatlicher Stellen bisher entzogen haben oder nicht hinreichend beachtet werden konnten. Hierzu zählen beispielsweise enorme psychische Belastungen, herausragende Integrationsleistungen oder traumatische Erlebnisse. Diese besonderen Aspekte gilt es, mit Hilfe kirchlicher Ansprechpartner den zuständigen staatlichen Stellen darzulegen. Das Katholische Büro Berlin-Brandenburg ist dieser kirchliche Ansprechpartner für das Erzbistum. Die Darlegung der besonderen Aspekte erfolgt durch ein sogenanntes Härtefalldossier, das wir zusammen mit den Gemeinden vorbereiten.
Was muss die aufnehmende Gemeinde gewährleisten können?
Für unsere Gemeinden haben wir im Internet nützliche Infos und eine Liste mit den zehn wichtigsten Punkten zum Kirchenasyl entwickelt. Sie findet sich unter www.erzbistumberlin.de/kirchenasyl.
Interview: Cornelia Klaebe
Weitere Infos gibt Linda Kanellos-Okur vom Katholischen Büro Berlin-Brandenburg: katholischesbuero@erzbistumberlin.de