50 Jahre Meißner Synode

Vorbild einer synodalen Kirche

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Vor 50 Jahren startete die Synode des damaligen Bistums Meißen. Sie war damit weltweit die erste Diözesansynode nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Von 1969 bis 1971 tagte in Dresden die Meißner Diözesansynode. In den Jahren danach geriet sie weitgehend in Vergessenheit. | Foto: Archiv

 

Seit dem Beginn der Meißner Synode, einer der ersten  Diözesansynoden nach dem II. Vaticanum (1962 bis 1965) überhaupt, sind 50 Jahre vergangen. Die erste Arbeitssitzung begann am 13. Juni 1969 in der Dresdener Hofkirche, seit 1980 Kathedrale des Bistums Dresden-Meißen. Bis dahin war ein mehrjähriger, nicht immer einfacher Weg der Vorbereitungen auf dieses Ereignis zu gehen.
Wie verliefen diese Vorbereitungen im Einzelnen? Nachdem ein zustimmendes Votum der Erzpriester zur Idee einer Diözesansynode bereits im Jahre 1959 durch Bischof Otto Spülbeck eingeholt worden war, folgten für ihn die arbeitsintensiven Jahre des Konzils in Rom. Am 31. August 1965, kurz vor Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils, wurde die Synode von Bischof Spülbeck offiziell für 1967 (!) angekündigt. Nur zwei Jahre Vorbereitungszeit erwiesen sich alsbald als zu kurz.

Laien offiziell in Vorbereitung einbezogen
Im Januar 1966 folgte dann ein Hirtenwort des Bischofs an die Gemeinden, bereits einen Monat später ein Fastenhirtenwort, um noch einmal zur Mitarbeit an der Synode einzuladen. Am 2. Februar 1966 wurde eine „Kommission für die Vorbereitung und die ordnungsgemäße Durchführung der Diözesansynode“ errichtet. Sie bestand aus im Bischöflichen Ordinariat in Bautzen tätigen Priestern: Generalvikar Johann Hötzel, Domdekan Heinrich Bulang, den Domkapitularen Georg Ahne, Johann Andritzki, Hans-Eberhard Elsner und Franz Lehmann sowie den Domvikaren Wolfgang Luckhaupt, Bernhard Rachwalski und Gerold Schneider. Diese Kommission begann wenig später ihre Arbeit und veröffentlichte bereits am 11. März 1966 ein Rundschreiben, in dem die Art und Weise der Einbringung von Vorschlägen an die Synode näher erläutert wurde. Bis September 1966 waren schon weit über 1000 Einzelanträge eingegangen. Dies ist als ein deutliches Zeichen für das große Interesse an der Durchführung  einer Synode zu werten.
Die erste Phase der Vorbereitungen fand am 17. September 1966 durch das Dekret des Bischofs zur Errichtung von 16 Fachkommissionen und der Berufung ihrer Mitglieder drei Monate später seinen Abschluss. Diese Fachkommissionen befassten sich mit allen Fragen des kirchlichen Lebens, von Liturgie und Verkündigung bis zu sorbischen Angelegenheiten und Bau und Kunst. In dieser Phase der Vorbereitungen wurden erstmals Laien offiziell einbezogen. In den Fachkommissionen Pastoral, Laien in der Kirche, Bau und Kunst sowie Technische Durchführung für Bauangelegenheiten stellten sie gar die überwiegende Zahl der Mitglieder. Jeder Fachkommission wurden die ihr Arbeitsgebiet betreffenden Anträge zugeleitet.
Es stellte sich nach mehr als einjähriger intensiver und auch schwieriger Arbeit heraus, dass es eine Vielzahl thematischer Überschneidungen gab, die einer Absprache unter den Fachkommissionen bedurften. Außerdem wurde deutlich, dass die Vorbereitungen der Synode in dieser Breite und mit oft sehr ausdifferenzierten Ausführungen so nicht weitergeführt werden konnte. Bischof Spülbeck richtete deshalb im Frühjahr 1968 eine eigene fünfköpfige Koordinierungskommission (Werner Becker, Dieter Grande, Günter Hanisch, Benno Löbmann und Norbert Staeger) ein - böse Zungen nannten sie das „Streichquintett“, so Dieter Grande, der spätere Sekretär der Synode. Es musste ein neuer Ansatz für die weiteren Vorbereitungen  gefunden werden, der jedoch die schon geleisteten Vorarbeiten ausreichend berücksichtigten sollte. Diese Aufgabe wurde nun durch die Koordinierungskommission in Angriff genommen. Sie schlug dem Bischof in der Folge die Bildung von sechs Arbeitsgemeinschaften vor, in denen vor allem Vertreter der verschiedenen Fachkommissionen zusammenarbeiten sollten.

„Das Volk Gottes im Bistum Meißen“
Zunächst nahm die AG „Gemischte Kommission“, deren Vorsitzender Günter Hanisch war, ihre Arbeit auf – sie sollte das Generalschema, das Grundlagendokument der Synode, erarbeiten. In diese Arbeit brachte sich insbesondere der Oratorianer Wolfgang Trilling aktiv ein. Gleichzeitig wurde die Bildung von weiteren Arbeitsgemeinschaften zu den Themen Pastoral, Dienste in der Kirche, Kirchliche Verwaltungsordnungen, Bau und Kunst sowie Kirche und Welt vorgeschlagen. Diese wurden jedoch erst nach der ersten Arbeitssitzung der Synode errichtet.
Im Oktober des Jahres 1968 legte die Arbeitsgemeinschaft „Gemischte Kommission“ die erste Fassung des Generalschemas „Das Volk Gottes im Bistum Meißen“ vor. Ab November begann die Diskussionsphase dazu in den Priesterkonferenzen, Räten und Gemeinden. Papst Paul VI. hatte im Frühjahr 1969 durch Dispens die Beteiligung von Laien als Synodalen möglich gemacht. Auf diese Weise wurde bereits ein Anliegen des Konzils verwirklicht: die aktive Mitwirkung der Laien bei der Rezeption und Umsetzung der Beschlüsse des II. Vaticanums in der Ortskirche.
An der Wahl der Laiensynodalen wurden die Dekanatsräte beteiligt. Die Priestersynodalen konnten, soweit sie nicht geborene oder berufene Mitglieder der Synode waren, durch die Priesterkonferenzen gewählt werden. Am 16. Mai 1969 wurden den Synodalen das auf Grundlage der eingegangenen Änderungsvorschläge überarbeitete Generalschema sowie die Geschäftsordnung der Synode übersandt – vier Wochen später konnte die Synode mit 148 Synodalen, darunter 78 Priester, endlich ihre Arbeit aufnehmen.
Synodalität ist heutzutage ein großes Thema. Zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2019 in Lingen hob deren Vorsitzender Reinhard Kardinal Marx den Beschluss hervor, dass die drängenden Probleme der Katholischen Kirche in Deutschland, wie Fragen des Missbrauchs, klerikaler Macht, der Zukunft des Zölibats oder der Rolle der Frauen in der Kirche, über einen synodalen Weg angegangen werden sollen. Ob bei den Ergebnissen dieses Prozesses lediglich an Empfehlungen seitens der Laienvertreter gedacht ist oder es um gemeinsame Entscheidungen als Ergebnis eines gemeinsamen Weges geht, wird sich zeigen. Unklar blieb leider bisher auch, wie dieser Weg aussehen soll.

Synodalität in Leben und Sendung der Kirche
Synodalität ist auch Thema eines Dokuments, das die Internationale Theologische Kommission des Papstes 2018 veröffentlicht hat. Sie wird darin vor allem als Verantwortung und Eigenständigkeit der einzelnen Bischofskonferenzen in den Ländern der Welt verstanden, ein Thema, das Papst Franziskus sehr am Herzen liegt. Das Dokument trägt den Titel „Die Synodalität in Leben und Sendung der Kirche“. Als „konstituierende Dimension der Kirche“, so heißt es darin, sei die Synodalität ein Weg, der „ständig erneuert und belebt“ werden müsse. Eine synodale Kirche sei zugleich „eine partizipative und gemeinverantwortliche Kirche“. Diese Herangehensweise ist schon auf der Meißner Synode vor 50 Jahren nicht zu übersehen! Manche Impulse und Anregungen gilt es deshalb auch heute noch zu heben.

Von Peter Paul Straube