Neue Räteordnungen im Bistum Erfurt

Wer ist wofür zuständig?

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Im Bistum gibt es neue Ordnungen für die Pfarreigremien – Kirchenvorstand, Pfarreirat und Kirchortrat. Sie sollen im September veröffentlicht werden. Die Wahlen finden Anfang nächsten Jahres statt.

Im Bistum Erfurt werden im Januar nächsten Jahres die Pfarreigremien neu gewählt.    Foto: kna

 

Im Bistum Erfurt finden am 24. Januar nächsten Jahres die Wahlen zu den Pfarreigremien statt. Die neugewählten Gremien werden auf der Grundlage neuer Ordnungen arbeiten. Über diese Ordnungen informierten Bischof Ulrich Neymeyr und Seelsorgeamtsleiterin Anne Rademacher den Katholikenrat auf seiner jüngsten Sitzung im Marcel-Callo-Haus Heiligenstadt. Außerdem gibt es auf der Homepage des Bistums Erfurt ein Interview mit den beiden zum Thema nachzuhören.

Drei Gremien gibt es: Kirchenvorstand, Pfarrei- und Kirchorträte
Im Bistum Erfurt gibt es drei Pfarreigremien: Der Kirchenvorstand ist für die Finanzen und Gebäude der ganzen Pfarrei zuständig. Kichorträte werden an allen Kirchorten einer Pfarrei gewählt. Sie sollen das kirchliche Leben vor Ort organisieren. Das fängt bei der Sorge um die Kirchengebäude an, geht über lokale Traditionen wie etwa Prozessionen oder Wallfahrten und reicht bis zu größeren Festen und Zusammenkünften. Hier sollen aber auch Antworten auf die Frage gesucht werden: Wie können wir vor Ort Menschen mit der Botschaft des Evangeliums in Berührung bringen? Der Pfarreirat berät zusammen mit den Hauptamtlichen die Seelsorge in der gesamten Pfarrei und organisiert das Miteinander der mancherorts zahlreichen Kirchorte. In diesem Gremium ist der Platz für strategische Überlegungen zur Pastoral der Pfarrei:  In welche Richtung wollen wir gehen? Welche Aktivitäten müssen wir vielleicht aufgeben?

Wo liegen neue Chancen und Herausforderungen?
Die Ordnungen waren zuletzt im Zusammenhang mit den letzten Gremienwahlen 2017 überarbeitet worden. Damals ging es darum, die Aufgabe der Kirchorträte zu definieren, die neben Kirchenvorstand und Pfarreirat neu eingeführt wurden, erklärt Bischof Neymeyr. Schweren Herzens habe man sich in diesem Zusammenhang von dem traditionsreichen Markennamen Pfarrgemeinderat getrennt, um auch in der Begrifflichkeit die Klarheit der Strukturen widerzuspiegeln. In den letzten Monaten seien nun die Gremien und die hauptamtlichen Mitarbeiter in der Seelsorge befragt worden, welche Erfahrungen sie mit den bisherigen Ordnungen gemacht hätten. Dabei habe sich an einigen Stellen Klärungsbedarf gezeigt.
Eine Klage habe sich darauf bezogen, dass die einzelnen Gremien zu wenig wussten, welche Aufgaben die anderen Gremien haben, so Anne Rademacher. Deshalb werden jetzt alle Ordnungen nicht mehr getrennt, sondern zum Nachschlagen in einem gemeinsamen Heft veröffentlicht. Neu umschrieben wurden dabei die Kompetenzen der Pfarrei- und der Kirchorträte. Anne Rademacher: „Eindeutiger geregelt wurde die Verzahnung der Gremien: Wer muss wen worüber informieren?“ Beispielsweise muss bei  der Erstellung des Haushaltes einer Pfarrei in den Kirchorten nachgefragt werden, welche Projekte dort geplant sind und wie diese finanziert werden sollen. Das könne dazu führen, dass das Geld nicht für alle Projekte ausreicht. Dann ist es Aufgabe des Pfarreirates, Prioritäten zu setzen.

Menschen engagieren sich vor Ort: Kirchorte werden gestärkt
„Die neuen Ordnungen stärken vor allem die Kirchorte und die Kirchorträte“, sagt Bischof Neymeyr. Die Menschen engagieren sich vor Ort, deshalb müsse es dort auch entsprechende Entscheidungskompetenzen geben. Auch der Pfarreirat brauche ein klareres Profil: Er soll die Pastoral der Pfarrei koordinieren. Dazu muss er wissen, was in den einzelnen Kirchorten geschieht. Deshalb delegieren die Kirchorträte jeweils ein Mitglied in den Pfarreirat. Dieser legt dann fest, was gemeinsam realisiert wird. Als Beispiele nennt der Bischof etwa die Erstkommunion- und Firmvorbereitung, die Begrüßung von Neuzugezogenen oder den Kontakt zu denen, die nicht (mehr) in die Pfarrei kommen.
Anne Rademacher regt die Pfarreien auch an, weiter nach neuen Kirchorten zu suchen. Das könnten zum Beispiel karitative Einrichtungen, geistliche Gemeinschaften oder Verbände sein. Die Pfarreiräte sollen auf diese zugehen und sie zur Mitarbeit einladen.
Bewusst seien in den Ordnungen der pastoralen Räte einige Punkte nicht geregelt, sagt Anne Rademacher. Damit wolle man der Unterschiedlichkeit der Pfarreien Rechnung tragen. Offengelassen wurde deshalb beispielsweise die Frage, ab welchem Alter jemand den Kirchortrat mitwählen darf.
Auch die jetzt neuen Ordnungen sollen in ein paar Jahren auf den Prüfstand gestellt werden, erklärt Anne Rademacher. „Wir hoffen, dass wir dann so weiter arbeiten können, wie jetzt geregelt. Wenn aber nötig, werden wir uns noch einmal an die Arbeit machen.“ Veröffentlicht werden sollen die jetzt neuen Ordnungen im September.

Das Interview zum Thema gibt es als Podcast im Internet.

Von Matthias Holluba