Finanzen

2021 gibt es weniger Geld vom Bistum

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In einem Brief an die Gemeinden hat Generalvikar Theo Paul angekündigt, dass sich die Empfänger von Zuweisungen für das nächste Jahr auf eine Kürzung von zehn Prozent einstellen müssen. Folgen der Corona-Krise.


Generalvikar Theo Paul kündigt an, dass es 2021
weniger Geld gibt und bittet zugleich um Verständnis.
Foto: Matthias Petersen

Generalvikar Theo Paul hat die Kirchengemeinden und weitere Zuweisungsempfänger im Bistum Osnabrück aufgefordert, die Haushaltsplanungen für 2021 darauf einzustellen, dass es weniger Geld geben wird. „Wir werden die Zuweisungen deutlich und gleichmäßig für alle Empfänger um zehn Prozent gegenüber den Zuweisungen für 2020 reduzieren“, schreibt der Generalvikar in einem Brief, der die Gemeinden jetzt erreicht hat. Auf dieser Basis werde der Haushalt für 2021 aufgestellt und den entscheidenden Gremien vorgelegt. Beschlossen werde der Haushalt planmäßig Ende November oder Anfang Dezember.

Hintergrund für die Sparmaßnahmen ist der Rückgang der Steuereinnahmen durch die Folgen der Corona-Pandemie. Schon im April hatte das Bistum einen sogenannten Investitionsvorbehalt angekündigt. Dieser werde jetzt bis zum Jahresende verlängert, so der Generalvikar. 

Keine Kürzung der Zuschüsse im Jahr 2020

Zugleich gibt der Generalvikar die Zusage, dass für 2020 trotz deutlich reduzierter Kirchensteuereinnahmen keine Kürzungen der Zuweisungen erfolgen werden. „Für das Bistums wird dies einen erheblichen Fehlbetrag für das Jahr 2020 bedeuten.“ Finanzdirektorin Astrid Kreil-Sauer hatte Anfang August dem Kirchenboten gesagt, dass für die ersten sieben Monate des Jahres ein Fehlbetrag von mehr als fünf Millionen Euro entstanden sei. Dieser Betrag werde sich noch erhöhen.

Der Generalvikar wiederholt in seinem Schreiben die geltenden Personalmaßnahmen:

– Stellenbesetzungen bei pastoralen Mitarbeitern sind nur im Rahmen des genehmigten Stellenplans vorzunehmen.

– In den psychologischen Beratungsstellen sind Stellenbesetzungen nur vorzunehmen, wenn eine Mitfinanzierung durch die Kommunen gesichert ist.

– Die Schulstiftung und die Finanzabteilung stimmen die Anzahl der vorzuhaltenden Personalstellen für Beamte an den kirchlichen Schulen ab.

– Ausschreibungsverfahren für die Bistumsverwaltung sollten möglichst mit Mitarbeitern besetzt werden, die bereits einen Arbeitsvertrag mit dem Bistum haben.

Der Generalvikar beendet seinen Brief mit einer Bitte um Verständnis. Der deutliche Rückgang in der Zuweisungshöhe bedeute für viele einen schweren Einschnitt. Aber auch für das Bistum selbst sei eine große Herausforderung enstanden. (pe)