Anfrage

Der Nachweis der Befähigung zum Patenamt

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Ich bin demnächst Taufpatin und muss mit einem Patenschein nachweisen, dass ich Mitglied der Kirche bin. Als unsere Tochter getauft wurde, brauchten die Paten das nicht. Ist das neu?

Nein, neu ist der sogenannte Patenschein nicht. Aber er wird häufiger. Eingewandert ist er aus der evangelischen Kirche, die schon lange einen Nachweis verlangt, ob eine Patin oder ein Pate getauftes Mitglied einer christlichen Kirche ist. Viele Patenscheine, die katholische Pfarrämter ausstellen, sind für evangelische Taufen.

Die katholische Kirche verlangt nach Canon 872 § 1CIC von einem Taufpaten die Bereitschaft, bei der religiösen Erziehung des Täuflings mitzuwirken. Sodann muss er mindestens 16 Jahre alt, selbst katholisch getauft und gefirmt sein und „ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht“. Ohne dass es genannt ist, dürfte dazuzählen, nicht aus der Kirche ausgetreten zu sein.

Einheitliche Regeln, wie das nachzuweisen ist, gibt es nicht. Die Bistümer gehen unterschiedliche Wege, auch darin, ob den Pfarreien freigestellt ist, einen schriftlichen Nachweis zu verlangen oder ob sie ein Taufgespräch und eine mündliche Versicherung „auf Treu und Glauben“ für ausreichend halten. In vielen Bistümern gibt es also keine diesbezügliche Rechtspflicht.

In der Praxis – so ergaben Recherchen – wird der schriftliche Nachweis heute bei katholischen Taufen häufiger verlangt als früher – vermutlich auch wegen der hohen Austrittszahlen, die einen solchen Fall wahrscheinlicher machen. 

Dabei muss man aber bedenken, dass eigentlich sogar zwei Nachweise zu führen wären: Das Pfarramt der Wohnortgemeinde bestätigt die fortwährende Mitgliedschaft; ein Auszug aus dem eigenen Taufbuch bestätigt die Firmung.

Das Ganze ist aber nicht nur sehr bürokratisch, sondern auch ein Misstrauensvotum den Tauffamilien gegenüber: Man scheint davon auszugehen, im Gespräch belogen zu werden. 

Hinzu kommt, dass die Gültigkeit einer Taufe unabhängig von Paten ist – falls es überhaupt welche gibt. Und ist der Aufwand gerechtfertigt im Hinblick auf die tatsächliche Mitwirkung an der religiösen Erziehung?

Susanne Haverkamp