Anfrage
Die Mitfeier der Eucharistie
Wenn ich Ihre Frage wörtlich nehmen würde, wäre sie schnell beantwortet: Die Kirchenoberen verstoßen gegen kein Kirchengebot. Erstens feiern sie ja die Messe, zweitens sind die Zugangsvoraussetzungen eben gültiges Recht. Und was die Gläubigen betrifft: Wer keine Eucharistiefeier in erreichbarer Nähe hat, erfüllt das Sonntagsgebot auch durch eine Wort-Gottes-Feier.
Aber darum geht es Ihnen ja nicht. Ihnen geht es um die Frage, was den höheren Wert hat: die Eucharistie oder die Zugangsvoraussetzungen zur Priesterweihe. Diese Frage wird zu Recht vielfach diskutiert. Zwei Beispiele:
Bei der Amazonassynode 2019 in Rom haben die Synodalen – auch die Bischöfe – mit großer Mehrheit dafür votiert, auf den Pflichtzölibat zu verzichten. Käme es so, könnte man Katecheten, die sonntags die Gottesdienste leiten, zu Priestern weihen und Eucharistie häufiger als zweimal im Jahr feiern.
Und beim Fronleichnamsfest 2023 in Bremen hat der emeritierte Bischof Franz-Josef Bode auf die überragende Bedeutung der Eucharistie hingewiesen und gesagt: „Wie schön wäre es, wenn mehr Menschen – Männer und Frauen, auch mit Beruf und Familie – die heilige Messe feiern dürften als Geweihte zum priesterlichen Dienst, damit die Erfahrung ‚Wir sind der Leib Christi‘ tiefer gemacht würde und sich die Menschen nicht noch mehr von der Eucharistie entfremdeten.“
Jetzt mag man einwenden: Auch wenn Messe gefeiert wird, bleiben Plätze frei. Und: Für Kino oder Konzert nehmen die Leute auch Wege in Kauf. Das stimmt. Es stimmt aber auch: Durch jede Messe, die wegfällt, verlieren wir Gottesdienstbesucher. Alte, die nicht fahren können, Familien, die keine Beziehung zur Gemeinde aufbauen, Pendler, die schon sonst genug im Auto sitzen.
Was ist wichtiger, Gemeinschaft am Tisch des Herrn oder Kirchenrecht? Interessant wäre, was Jesus wohl sagen würde.