Landesgesetz zur Abtreibung zugunsten der Caritas angepasst
Frau und Kindeswohl im Blick
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Die Caritas berät schwangere Frauen, stellt aber keine Beratungsscheine aus. Das Land Brandenburg verweigerte ihr jahrelang die Förderung. Weil dies nicht rechtens war, wurde das Landesgesetz nun zugunsten der Caritas angepasst.
Menschen auch in Krisensituationen mit Rat und Tat zur Seite stehen – das wollen Angela Schmidt-Fuchs (links) und Dorothee Kelm-Biereder von der Potsdamer Caritas, gleich neben dem Alexianer St. Josefs-Krankenhaus am Luisenplatz. Foto: Caritas Potsdam |
„Die 40-jährige Mutter von drei Kindern, die eigentlich wieder voll ins Berufsleben einsteigen will und nun noch ein viertes Kind kriegt. Oder die junge Studentin mit der eher klammen Kasse, die gerade an ihrer Abschlussarbeit sitzt – ungeplant schwanger werden kann jede. Die einzig sichere Methode wäre ein großer Stein vor der Schlafzimmertür“, sagt Dorothee Kelm-Biereder.
Sie weiß, wovon sie spricht, denn sie ist Schwangerschaftsberaterin bei der Caritas in Potsdam. Zu ihr kommen Frauen auch in Konfliktsituationen, unsicher darüber, ob sie ihr Baby wirklich austragen möchten. Kelm-Biereder versucht dann, echte Perspektiven auch unter schwierigen Lebensumständen aufzuzeigen.
Sie weiß, wovon sie spricht, denn sie ist Schwangerschaftsberaterin bei der Caritas in Potsdam. Zu ihr kommen Frauen auch in Konfliktsituationen, unsicher darüber, ob sie ihr Baby wirklich austragen möchten. Kelm-Biereder versucht dann, echte Perspektiven auch unter schwierigen Lebensumständen aufzuzeigen.
Für mehr Pluralität: Caritas wird wieder offiziell gefördert
Dorothee Kelm-Biereder und ihre Kollegin Angela Schmidt-Fuchs durften sich neulich über gute Nachrichten freuen. Weil der Brandenburger Landtag im November letzten Jahres die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz beschlossen hat, wird die Schwangerenberatung der Caritas in Brandenburg nun wieder offiziell gefördert.
Die Änderung ist ein großer Erfolg für die Brandenburger Caritas, denn sie bedeutet eine Bestätigung ihres besonderen Beratungsansatzes. Im Gegensatz zu den anderen Beratungsstellen stellt sie nämlich seit 2001 keine Beratungsscheine mehr aus, mit denen abgetrieben werden darf. Ursache dafür waren vehemente Forderungen von Papst Johannes Paul II. „Im Kampf für das ungeborene Leben muss die Kirche klaren Kurs halten“, schrieb der Pontifex. Die deutsche Bischofskonferenz gab nach langem Streit schließlich nach und bestimmte, dass die Caritas keine Beratungsscheine mehr ausstellt.
Nachdem das Land Brandenburg daraufhin seine Förderung eingestellt hatte, klagte die Caritas. Ihr Argument: Der in besonderer Konsequenz auf den Schutz ungeborenen Lebens ausgerichtete Ansatz trage zur weltanschaulichen Pluralität des Beratungsangebots bei. Oberlandesgericht und Bundesverwaltungsgericht gaben dem katholischen Wohlfahrtsverband Recht. Das Land Brandenburg musste die einbehaltenen Gelder nachzahlen.
Die Stellen bleiben also gesichert. Zwar sei der Förderbescheid noch nicht da, sagt Schmidt-Fuchs, die verantwortlich ist für Allgemeine Soziale Beratung in Potsdam und Umland. Aber: „In einer Mail hat das Ministerium anklingen lassen, dass die Fördermittel kommen und keine Kürzungen zu erwarten sind.“
Transparenz und Verständnis bei der Beratung
„Wer bei uns in die Beratung kommt, weiß in der Regel schon, dass wir keinen Beratungsschein ausstellen. Das sagen wir auch frühzeitig“, sagt Dorothee Kelm-Biereder – und unterstreicht, wie unterschiedlich ihre Klientel ist. „Es sind alle vertreten: Katholiken, Protestanten, Muslime, Atheisten.“
Und auch viele Menschen, die nicht aus Deutschland stammen, zum Beispiel Flüchtlinge. „Auf ihrem Weg hierher sind sie schon mit der internationalen Caritas in Kontakt gekommen und haben dadurch ein sehr positives Bild von uns“, sagt Kollegin Schmidt-Fuchs. Dies alles verdeutliche, dass es einen Bedarf für die Beratung der Caritas in der Bevölkerung gebe – und das eben nicht nur bei Katholiken.
Auch wenn es Ziel sei, ungeborenes Leben zu schützen, hat Dorothee Kelm-Biereder Verständnis für Frauen, die mit ihrem Gewissen ringen: „Es gibt einfach Situationen, in der Schwangerschaften zustande kommen, die mit Gewalt verbunden sind. Da muss ich als Beraterin auch parteiisch für die Frau sein, die zu mir kommt, und ihre Entscheidung akzeptieren – egal, wie sie ausfällt.“ Im Normalfall entscheide sich keine Frau leichtfertig für einen Abbruch, jedenfalls nicht diejenigen, die zur Caritas in die Beratung kämen, sagt sie.
„Für mich ist es schon ein Erfolg, wenn Frauen über unsere Türschwelle treten“, so Kelm-Biereder. Dabei ist sie froh, selbst keine Beratungsscheine ausstellen zu müssen. „Auch darum habe ich mich als Protestantin bewusst für die Arbeit bei der Caritas entschieden. Der Arbeitsauftrag hier passt besser zu mir.“
„Wer bei uns in die Beratung kommt, weiß in der Regel schon, dass wir keinen Beratungsschein ausstellen. Das sagen wir auch frühzeitig“, sagt Dorothee Kelm-Biereder – und unterstreicht, wie unterschiedlich ihre Klientel ist. „Es sind alle vertreten: Katholiken, Protestanten, Muslime, Atheisten.“
Und auch viele Menschen, die nicht aus Deutschland stammen, zum Beispiel Flüchtlinge. „Auf ihrem Weg hierher sind sie schon mit der internationalen Caritas in Kontakt gekommen und haben dadurch ein sehr positives Bild von uns“, sagt Kollegin Schmidt-Fuchs. Dies alles verdeutliche, dass es einen Bedarf für die Beratung der Caritas in der Bevölkerung gebe – und das eben nicht nur bei Katholiken.
Auch wenn es Ziel sei, ungeborenes Leben zu schützen, hat Dorothee Kelm-Biereder Verständnis für Frauen, die mit ihrem Gewissen ringen: „Es gibt einfach Situationen, in der Schwangerschaften zustande kommen, die mit Gewalt verbunden sind. Da muss ich als Beraterin auch parteiisch für die Frau sein, die zu mir kommt, und ihre Entscheidung akzeptieren – egal, wie sie ausfällt.“ Im Normalfall entscheide sich keine Frau leichtfertig für einen Abbruch, jedenfalls nicht diejenigen, die zur Caritas in die Beratung kämen, sagt sie.
„Für mich ist es schon ein Erfolg, wenn Frauen über unsere Türschwelle treten“, so Kelm-Biereder. Dabei ist sie froh, selbst keine Beratungsscheine ausstellen zu müssen. „Auch darum habe ich mich als Protestantin bewusst für die Arbeit bei der Caritas entschieden. Der Arbeitsauftrag hier passt besser zu mir.“
Bundesregierung will Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen
Das Thema Abtreibungen gilt schon immer als umstritten. Für neuen Zündstoff sorgt das Vorhaben des Bundesjustizministeriums unter Minister Marco Buschmann (FDP), das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen (siehe Extrakasten) abzuschaffen. Dieses Ziel hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Die Begründung: Das Gesetz hindere Frauen daran, „sachgerechte fachliche Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff“ zu bekommen.“
Kirchenvertreter und katholische Frauenverbände wie die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) widersprechen dieser Behauptung vehement. „Mit wenigen Klicks“ erhielten Ratsuchende im Internet Listen mit Ärzten, die Abtreibungen durchführen, und Antworten auf inhaltliche Fragen, sagt KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth. Die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil befürchtet, dass ohne Werbeverbot auch in sozialen Medien oder in der S-Bahn für Abtreibungen geworben werden könne.
Und aus der Beraterperspektive? „Für eine Frau im Konflikt ist es wichtig, dass sie die benötigten Informationen auf schnellstem Wege erhält“, sagt Dorothee Kelm-Biereder. Auch sei es nicht in Ordnung, wenn Ärzte, die Abtreibungen durchführen, angefeindet werden – genauso wenig wie umgekehrt.
Beide Caritas-Frauen betonen, wie wichtig die in Deutschland geltende Beratungspflicht sei. In vielen Fällen gelinge es, sagt Angela-Schmidt-Fuchs, Frauen und Paaren Wege aufzuzeigen und Hilfe zu leisten. „Wir und auch die anderen Beratungsstellen in Potsdam erleben, dass Frauen sich nach der Beratung häufig dazu entschließen, ihr Kind zu behalten.“
Hintergrund: Blick ins Strafgesetzbuch
In den Paragraphen 218 und 218a StGB wird geregelt, wann ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist und wann nicht. So ist eine Abtreibung zwar rechtswidrig, aber straffrei, wenn sie innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird – aber nur, wenn die Schwangere vorher eine Beratung in Anspruch genommen hat. Zwischen Beratungsgespräch und Eingriff müssen mindestens drei Tage vergangen sein. Die Beratung darf nicht durch den abtreibenden Arzt selbst erfolgen, sondern durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle.
Nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung innerhalb von zwölf Wochen nach Empfängnis, wenn die Schwangerschaft Ergebnis einer Sexualstraftat ist. Ebenfalls nicht rechtswidrig ist sie, wenn eine Austragung für die Schwangere eine enorme Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Zustandes bedeuten würde. Dann darf bis zum Ende der 22. Woche abgetrieben werden.
Paragraph 219 betont, dass die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen muss. So sollen der Frau Perspektiven auch in Konfliktlagen aufgezeigt werden und ihr Bewusstsein für das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben geschärft werden.
Das sogenannte Werbeverbot ist in Paragraph 219a niedergeschrieben. Wer „aus kommerziellem Interesse oder in grob anstößiger Weise“ Abtreibungen anpreist, verstößt gegen das Gesetz. Seit 2019 dürfen Ärzte aber darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen (etwa auf ihrer Website) – nicht jedoch, mit welcher Eingriffsmethode.
In den Paragraphen 218 und 218a StGB wird geregelt, wann ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist und wann nicht. So ist eine Abtreibung zwar rechtswidrig, aber straffrei, wenn sie innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird – aber nur, wenn die Schwangere vorher eine Beratung in Anspruch genommen hat. Zwischen Beratungsgespräch und Eingriff müssen mindestens drei Tage vergangen sein. Die Beratung darf nicht durch den abtreibenden Arzt selbst erfolgen, sondern durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle.
Nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung innerhalb von zwölf Wochen nach Empfängnis, wenn die Schwangerschaft Ergebnis einer Sexualstraftat ist. Ebenfalls nicht rechtswidrig ist sie, wenn eine Austragung für die Schwangere eine enorme Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Zustandes bedeuten würde. Dann darf bis zum Ende der 22. Woche abgetrieben werden.
Paragraph 219 betont, dass die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen muss. So sollen der Frau Perspektiven auch in Konfliktlagen aufgezeigt werden und ihr Bewusstsein für das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben geschärft werden.
Das sogenannte Werbeverbot ist in Paragraph 219a niedergeschrieben. Wer „aus kommerziellem Interesse oder in grob anstößiger Weise“ Abtreibungen anpreist, verstößt gegen das Gesetz. Seit 2019 dürfen Ärzte aber darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen (etwa auf ihrer Website) – nicht jedoch, mit welcher Eingriffsmethode.
Von Stefan Schilde