Regeln für das „Public Viewing"
Fußballfest im Pfarrsaal
Fiebern bis ins Finale: Auch Kirchengemeinden laden ein, die Spiele der deutschen Mannschaft bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland gemeinsam zu schauen. Doch für diese „Public Viewings“ müssen einige Regeln beachtet werden.
Bangen und jubeln verbindet: Auch in diesem Jahr möchten zahlreiche Pfarrgemeinden im Rahmen der FIFA-Weltmeisterschaft wieder „Public Viewing“-Veranstaltungen zu den Spielen der deutschen Mannschaft organisieren. Doch hierzu gilt es einiges zu beachten. Die GEMA hat bereits die Vergütungssätze für die Wiedergabe von Fernsehsendungen während der Weltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 veröffentlicht. Die Tarife entsprechen in etwa denen für die Übertragung von Fußballspielen anlässlich der Europameisterschaft 2016. Kirchengemeinden müssen bei einer Raumgröße von bis zu 200 Quadratmetern mit Kosten von rund 100 Euro rechnen.
Auf Anfrage verschiedener Interessenten hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) Kontakt mit den betroffenen Rechteinhabern aufgenommen, um allen Pfarreien und katholischen Einrichtungen, die anlässlich der Fußball-WM die Spiele öffentlich zeigen möchten, eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit dazu zu verschaffen.
Übertragungsrechte:
Die Übertragungsrechte von WM-Spielen (über ARD, ZDF, RTL, Sky etc.) liegen bei der FIFA. Für die Frage, ob eine separate Lizenz für die Übertragung der Spiele mit einem Public Viewing einzuholen ist, muss man unterscheiden zwischen nichtkommerziellem und kommerziellem Public Viewing. Für nichtkommerzielle Übertragungen muss keine Lizenz bei der FIFA eingeholt werden. Dazu zählt die Übertragung nach den FIFA-Regularien, wenn weniger als 5000 Besucher anwesend sind und der Veranstalter durch die Veranstaltung keinerlei wirtschaftlichen Vorteil hat, zum Beispiel durch das Verlangen von Eintrittsgeld oder Sponsoring-Aktivitäten.
Voraussetzungen:
Im Einzelnen sind folgende Voraussetzungen für ein nichtkommerzielles Public Viewing einzuhalten:
– Es dürfen nur offizielle Übertragungen (also der gängigen deutschen Fernsehsender) gezeigt werden.
– Die Spiele müssen tatsächlich live gezeigt werden, das heißt ohne Pausieren, Verzögern, Zurückspulen oder Überspringen von Werbung.
– Die Übertragung muss zehn Minuten vor Anstoß beginnen und darf frühestens zehn Minuten nach Abpfiff enden. Bei dem ersten und dem letzten Spiel der WM muss die Übertragung allerdings schon 20 Minuten vor dem Spiel beginnen und darf frühestens zehn Minuten nach Abpfiff enden, um sicherzugehen, dass die Eröffnungs- und Finalfeier übertragen wird.
– Lediglich der Schriftzug „2018 FIFA World Cup“ darf zur Ankündigung des Public Viewings genutzt werden, alle anderen WM-Logos und Embleme nicht. Auch nicht Abbildungen des Pokals oder des Maskottchens.
– Essen und Getränke dürfen verkauft werden, solange nicht der Eindruck entsteht, dass der Veranstalter offizieller Geschäftspartner der FIFA ist und solange kein Mindestverzehr vorgeschrieben wird.
Urheberrechte:
Da bei der Übertragung der WM-Spiele auch der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort und VG Media urheberrechtliche Ansprüche. Diese Rechte werden nicht kostenfrei weitergegeben und sind von jeder teilnehmenden Pfarrei oder Einrichtung unmittelbar an die GEMA zu zahlen. Für die Zeit der Fußball-WM bietet die GEMA die Nutzung dieser Rechte zu einem Sondertarif an.
Eine tarifliche Vergütungspflicht besteht auch für die Fälle, dass kein Eintritt für die Teilnahme an der Veranstaltung verlangt wird und es sich auch ansonsten nicht um eine kommerzielle Veranstaltung handelt. Eine Spende hat keine Auswirkung auf die Höhe des an die GEMA zu zahlenden Tarifes. Auf die von der GEMA verlangten Tarife erhalten die katholischen Einrichtungen einen Sondernachlass in Höhe von 20 Prozent auf den Nettopreis. Die entstehenden Gebühren sind von jeder teilnehmenden Pfarrei oder Einrichtung unmittelbar an die GEMA zu zahlen! Die entsprechenden Anmeldungen müssen vor der öffentlichen Aufführung beim GEMA KundenCenter, 11506 Berlin eingereicht werden. Das geht formlos per Fax oder E-Mail oder auch telefonisch. Die Rechnung wird dann unmittelbar von der GEMA für alle Verwertungsgesellschaften zugestellt.
Alternative zu einem Public Viewing:
Wem dieser Aufwand zu hoch ist, der kann die Fußball-WM natürlich auch mit anderen Veranstaltungen in der Gemeinde begleiten: zum Beispiel mit einem Fußballfest im Kindergarten, auf dem sich die Kinder mit den Fahnen und Besonderheiten der teilnehmenden Länder beschäftigen oder mit einem kleinen Fußballturnier in der Gemeinde: Jugend gegen Pfarrteam, Kindergarteneltern gegen Erzieher, Pfarrgemeinderat gegen Kirchenvorstand, Kindergruppen gegen Gruppenleiter. Gemeinschaft ist hier garantiert, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!
Astrid Fleute