Neue Grundordnung eventuell im Sommer

Generalvikare fordern schnelle Reform

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Das kirchliche Arbeitsrecht soll schnell reformiert werden. Dabei soll auf Bezüge zur persönlichen Lebensführung künftig verzichtet werden.

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Hoffentlich weniger Streit vor Gericht: Bei einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts sollen Bezüge zur persönlichen Lebensführung möglichst gestrichen werden. Foto. kna/Elisabeth Schomaker


Die Rufe nach einer raschen Reform des kirchlichen Arbeitsrechts werden lauter: Elf Generalvikare forderten einen sofortigen Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende. Zudem solle die Überarbeitung der Grundordnung bis zum Sommer abgeschlossen sein, heißt es in einem Brief an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing.

Die Grundordnung ist arbeitsrechtlich die Basis für die rund Dreiviertelmillion Menschen, die bei der katholischen Kirche oder der Caritas beschäftigt sind. Immer wieder zu Streit führen die dort erwähnten "Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten", weil damit auch Kündigungen begründet werden können - etwa für Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder wiederverheiratete Geschiedene.

In ihrem Aufruf bitten die Generalvikare die Bischöfe, "kurzfristig eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechtes herbeizuführen und auf alle Bezüge auf die persönliche Lebensführung in der derzeit geltenden Grundordnung" zu verzichten. Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, bestätigte den Eingang des Schreibens: "Der Prozess zur Veränderung der Grundordnung geht weiter, wie von Bischof Bätzing angekündigt." Einen zeitlichen Rahmen könne er nicht nennen.

Unterdessen kündigten auch die Bistümer Osnabrück und Essen an, dass die sexuelle Orientierung oder das Beziehungsleben ihrer Mitarbeitenden kein Kündigungsgrund mehr sein soll. Eine erste Garantieerklärung dieser Art hatte vergangene Woche der Würzburger Bischof Franz Jung abgegeben.

Die Initiative #OutInChurch hatte im Januar eine Debatte um das Arbeitsrecht ausgelöst. 125 Kirchenmitarbeitende gaben sich öffentlich als queer - also als Teil einer sexuellen Minderheit - zu erkennen. Seitdem mehren sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg wurde der Ruf nach Veränderungen lauter.

 

Arbeitsgruppe arbeitet an neuem Arbeitsrecht

Um die Neufassung der Grundordnung kümmert sich seit Jahren eine Arbeitsgruppe. Laut Medienberichten wollen die Bischöfe bis Juli eine Entscheidung treffen, Paderborns Generalvikar Alfons Hardt sprach von Juni. Der Tübinger Jurist Hermann Reichold geht davon aus, dass das Arbeitsrecht der katholischen Kirche bis zum Sommer grundlegend überarbeitet wird. Die entscheidenden Passagen der sogenannten Grundordnung würden dann der Bischofskonferenz "in wesentlich veränderter Form" als Beschlussvorlage vorgelegt.

Der arbeitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Frank Bsirske, brachte am Montag eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts ins Gespräch. Kirche und Caritas müssten zunächst von sich aus Veränderungen umsetzen, schrieb er in einem Gastbeitrag für den Blog "Caritas-Verdi". Wenn dies nicht reiche, müsse aber der Staat handeln: "Mir wäre es am liebsten, wenn wir es zu einem Relikt der Vergangenheit machen und komplett abschaffen würden."

kna