Interview mit dem Fuldaer Diözesanadministrator Weihbischof Karlheinz Diez

Gute Schritte weitergehen

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Seit der Emeritierung von Bischof Heinz Josef Algermissen leitet Weihbischof Karlheinz Diez das Bistum als Diözesanadministrator. Welche Aufgaben hat er und welche Befugnisse? Im Interview gibt Diez Einblicke.

Karlheinz Diez Foto: Leupolt
Leitet das Bistum als Diözesanadministrator: Weihbischof Karlheinz Diez.
Foto: Ralph Leupolt

Wie lautet jetzt die Anrede: Herr Weihbischof oder Herr Diözesanadministrator?

Die formal korrekte Anrede lautet schon „Herr Diözesanadministrator“. Aber natürlich geht auch nach wie vor „Herr Weihbischof“.

Was hat sich für Sie als Diözesanadministrator am meisten geändert?

Real geändert hat sich, dass ich nach dem Ausscheiden von Bischof Heinz Josef Algermissen vom Domkapitel zum Administrator gewählt wurde. Das heißt: In der Sedisvakanz leite ich die Diözese. Das bedeutet für mich: Es sind ein paar Termine zusätzlich hinzugekommen, so zum Beispiel die Teilnahme an den Sitzungen des Ständigen Rates. Das sind Beratungen der Diözesanbischöfe, die neben den beiden Vollversammlungen fünfmal im Jahr stattfinden.

Wie sieht es innerhalb des Bistums aus?

Innerhalb des Bistums habe ich die Letztverantwortung übernommen. Das bedeutet: Es werden mehr Themen und Besprechungsanfragen an mich herangetragen, die sonst in den Zuständigkeitsbereich des Diözesanbischofs gehören. Natürlich müssen auch Dinge entschieden werden. Es sind aber keine Entscheidungen mit weitreichenden oder einschneidenden Veränderungen. Sie betreffen eher das alltägliche Geschäft. Das heißt unterm Strich, es ist schon etwas mehr an Arbeit zu erledigen.

Wie ist Ihre momentane Gefühlslage?

Was mein Gefühl anbetrifft: Es geht mir gut. Ich bin im September seit 14 Jahren Weihbischof in Fulda. So kenne ich schon viele Abläufe und schöpfe aus einer positiven Routine.

Das Wort Administrator sagt es: Sie sind Verwalter. Welche Befugnisse haben Sie? Was können Sie entscheiden, beispielsweise beim Personal?

Wie es das Wort Verwalter schon ausdrückt: Ein Administrator hält die Geschäfte am Laufen, ohne eine Richtungsänderung einzuschlagen. Natürlich müssen auch in der Vakanz beispielsweise personelle Entscheidungen getroffen werden. Nicht dabei sind aber sehr gravierende Entscheidungen, wie etwa Ernennungen von Pfarrern oder Lehrstuhlbesetzungen an der Theologischen Fakultät. Das bleibt dem neuen Bischof vorbehalten. Meine Befugnisse sind über das Kirchenrecht klar geregelt. In dem betreffenden Abschnitt des Kirchlichen Gesetzbuches heißt es im Canon 428 § 1: „Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.“

Der Bischof hatte einen Generalvikar, den es aber in der Sedisvakanz nicht mehr gibt. Sie haben jedoch den bisherigen Generalvikar Gerhard Stanke zu Ihrem ständigen Vertreter ernannt. Wie sieht die Aufgabenteilung unter Ihnen aus?

Der Ständige Vertreter vertritt den Diözesanadministrator in dessen Abwesenheit in allen Bereichen. Für das Alltagsgeschäft in der Verwaltung habe ich dem Ständigen Vertreter alle ausführenden Vollmachten übertragen, die den Aufgaben und Unterschriftsvollmachten eines Generalvikars entsprechen.

Stehen in der nächsten Zeit auch Visitationen in Ihrem Terminkalender? Gibt es mehr Firmungen als bisher?

Was die Visitationen anbetrifft: nein. Wir haben für die Zeit der Vakanz keine vorgesehen. Visitationswochen in Pfarreien und Pastoralverbünden sind durch die hohe Zahl an Terminen sehr aufwändig. Das wäre dann angesichts der zusätzlichen Termine schwierig zu koordinieren.
Der Firmplan für dieses Jahr wurde bereits im vergangenen Jahr erstellt. Alle Firmfeiern sind fest vergeben. Auch der emeritierte Bischof spendet Firmungen. Für mich bedeutet das: Ich spende in der Zeit der Sedisvakanz nicht häufiger das Sakrament der Firmung als schon vorgesehen.

Diözesantag in Fulda 2009 Foto: Uli Beinhauer
Der Bistumsprozess geht weiter. Das macht Weihbischof Diez im Interview deutlich. Einer der ersten Schritte bei diesem Prozess war der Diözesantag 2009 in Fulda (Foto).
Foto: Uli Beinhauer

Stichwort Bistumsprozess Fulda 2030: Das Bistum befindet sich mitten in einer Zeit der Veränderungen. Wie wirkt sich die Sedisvakanz auf den Pastoralen Prozess aus?

Überhaupt nicht. Die „Strategischen Ziele 2030“ zeigen den wesentlichen Entwicklungsweg auf, wie kirchliches Leben im Bistum gesichert und gestaltet werden kann. Die bisher gut geleistete Arbeit dafür wird also weitergeführt. Da in dieser Übergangszeit bis zur Wahl eines neuen Bischofs keine grundlegenden Veränderungen vorgenommen werden dürfen, verändert sich auch nichts am Bistumsprozess „Bistum 2030“. Ich hoffe, das bleibt auch bei einem neuen Bischof so. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten da sehr gute Arbeit, und es ist wichtig, dass sie weitergeht. Der Bistumsprozess 2030 ist ein bedeutender Meilenstein, der die Zukunft der Kirche in unserem Bistum im Blick hat. Entscheidend ist, dass diese pastoralen Veränderungen auf einem geistlichen Fundament stehen. Das heißt, dass sie vom Gebet getragen und begleitet werden.

Konkret: Können die Gemeinden den bereits begonnenen Weg im Bistumsprozess in den kommenden Monaten fortsetzen?

Ja. Das können die Gemeinden nicht nur. Ich möchte sie ausdrücklich ermutigen, auch weiterhin die guten Schritte bei diesem Erneuerungsprozess mitzugehen und mitzugestalten. Denn dieser Weg betrifft uns insgesamt als Bistumsfamilie.

Interview: Hans-Joachim Stoehr