Anfrage zu Taufpaten

Hat das Amt noch Sinn?

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Wenn ein Kind getauft werden soll, ist die Suche nach Taufpaten nicht immer einfach. Wer soll? Wer darf? Warum gibt’s die überhaupt? Und: Geht’s nicht auch ohne?

Ein Kind wird getauft.
Damit ein Kind getauft werden kann, braucht es nicht
unbedingt einen Taufpaten. Tradition hat das Amt dennoch. 

Ein italienisches Bistum hat Anfang August auf sich aufmerksam gemacht, weil es die Taufpaten abschafft – zumindest auf Probe für die kommenden drei Jahre. Warum? Weil der Bischof und sein Bistum der Meinung sind, dass das Patenamt seinen Sinn verloren hat.

Den Sinn des Patenamtes findet man in der Frühzeit der Kirche, damals, als Erwachsene zum christlichen Glauben kamen. Jedem, der sich taufen lassen wollte, wurde ein erprobter Christ – bei Frauen gewöhnlich eine Christin – an die Seite gestellt, um den Bewerber in den Glauben einzuführen.

Die Zeit der geistlichen Einführung, das sogenannte Katechumenat, dauerte lange, oft ein ganzes Jahr von Ostern bis Ostern – da wächst Beziehung. Deshalb führte der Pate seinen Täufling nicht nur zur Taufe, sondern blieb ihm auch danach ein treuer Begleiter in Lebens- und in Glaubensfragen.

Als die Kirche später zur Kindertaufe überging, verlor das Patenamt seinen praktischen Sinn, denn für eine Einführung in den Glauben sind vor allem die Eltern zuständig. Wichtig wurde jetzt eine gewisse soziale Verantwortung. So übernahmen Gutsherren Patenschaften und finanzierten zum Beispiel den Schulbesuch. Oder Verwandte erklärten sich mit der Patenschaft bereit, das Kind großzuziehen, falls die Eltern sterben.

Das Kirchenrecht definiert die Paten bis heute als Wegbegleiter im Glauben. Deshalb müssen Paten katholisch sein, getauft, gefirmt und dürfen nicht ausgetreten sein. Freunde oder Verwandte, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nur als Taufzeugen fungieren (Canon 874 §2).

Das passt vielen Eltern nicht, und oft ist es auch schwierig, jemand Passenden zu finden. Zumal die Begleitung im Glauben für viele Familien eben nicht mehr im Vordergrund steht, sondern die persönliche Beziehung zum Kind – und zu den Eltern. Das bemängelt der italienische Bischof – und setzt deshalb das Patenamt aus. Scheitern muss die Taufe daran nicht: Das Patenamt ist gemäß Kirchenrecht nur eine „Kann-Vorschrift“ (Canon 872).

Susanne Haverkamp