Bistum und Missbrauchsopfer stimmen Gerichtsvorschlag zu

Mediationsverfahren im Schmerzensgeldprozess

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Jens Windel mit seinem Anwalt Christian Roßmüller im Landgericht Hildesheim.
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Foto: Edmund Deppe

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Jens Windel (l.) mit seinem Anwalt Christian Roßmüller im Landgericht Hildesheim beim Prozessauftakt.

400.000 Euro fordert das mutmaßliche Missbrauchsopfer Jens Windel vom Bistum Hildesheim. Das zuständige Landgericht Hildesheim hat deutlich gemacht, dass der Fall verjährt sein dürfte. Dennoch sollten beide Seiten eine einvernehmliche Lösung finden.

Im Schmerzensgeldprozess des mutmaßlichen Missbrauchsbetroffenen Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim hat das Landgericht Hildesheim nun ein Mediationsverfahren angeregt. In einer mündlichen Verhandlung nahmen beide Seiten einen entsprechenden Vorschlag des vorsitzenden Richters Jan-Michael Seidel an. Zuvor hatte dieser durchblicken lassen, dass Windel mit seiner Forderung nach 400.000 Euro auf dem Rechtsweg wohl keinen Erfolg haben würde. Die von ihm geschilderten Taten "dürften nach Auffassung des Gerichts verjährt sein". Das bedeute aber nicht, dass Windel keine Ansprüche mehr gegen das Bistum stellen könne. 

"Wir könnten uns vorstellen, dass die Zahlung eines Schmerzensgelds eine gewisse Genugtuung bei Herrn Windel entfalten könnte", begründete Seidel seinen Vorschlag und regte ein Gütgerichtsverfahren unter dem Dach des Landgerichts an. 

Nach einer Verhandlungspause, in der sich beide Seiten zur Beratung zurückzogen, stimmten sie diesem Vorschlag zu. "Dadurch vergeben sie sich nichts", sagte Seidel. Das eigentliche Verfahren werde für die Dauer des Gütegerichtsverfahrens lediglich ruhen. Sollte dies zu keiner Einigung führen, werde es wieder aufgegriffen.

Unter der Begleitung eines Güterichters des Landgerichts soll nun ein Mediationsverfahren eingeleitet werden, in dem sich beide Parteien im geschützten und nicht öffentlichen Raum über die Höhe eines Schmerzensgeldes für Windel einigen können. 

Windel ist nach eigener Aussage als Kind Mitte der 1980er Jahre von einem Priester über zwei Jahre hinweg wiederholt sexuell schwer missbraucht worden. Deshalb hatte er das Bistum auf 400.000 Euro nebst Zinsen verklagt. Die Diözese hatte seine Forderung zunächst zurückgewiesen und sich darauf berufen, dass die geschilderten Taten verjährt seien. Zuvor hatte sie eine außergerichtliche Einigung abgelehnt.

kna/ed