Mit den Fingern lesen, um mitsingen zu können
2013 wurde das neue Gotteslob als Gesangbuch für den deutschsprachigen Raum eingeführt. Nur ein Jahr später erschien die Stammausgabe in Blindenschrift und Großdruck. Nach und nach folgten die Regionalteile. Nur einer fehlte bislang, der für die Nordmetropolie.
Nun ist auch der norddeutsche Regionalteil des Gotteslobs in Blindenschrift erschienen. „Das hat so lange gedauert, weil es von der Regionalausgabe keine für uns konvertierbaren Dateien gab“, erklärt Margrita Appelhans. Die Gemeindereferentin ist die Seelsorgerin für die Menschen mit Sehschädigung im Bistum Hildesheim – und selbst blind. „Ich bin ganz dankbar, dass zwei ehrenamtliche Helferinnen alle Liedtexte in den PC getippt haben. Die musste ich dann noch in die Blindenschrift konvertieren und anpassen. Das hat natürlich seine Zeit gedauert. Aber lieber spät als nie“, sagt Appelhans und freut sich darüber, dass nun auch der Regionalteil der Nordbistümer vorliegt. Insgesamt waren es drei Jahre vom ersten Schriftverkehr mit dem in Osnabrück ansässigen Metropolieverlag, der das Gotteslob für die Nordbistümer herausgibt, bis zur Fertigstellung. „Das nochmalige Erfassen der Texte wurde dadurch nötig, dass die Texte nicht eingescannt werden konnten. Zum einen, weil die ersten Strophen zwischen den Notenlinien stehen und die Textsoftware damit nicht umgehen kann, und zum anderen, weil das Papier zu dünn war und die Rückseite immer durchschien, was ebenfalls ein Scannen unmöglich gemacht hat“, berichtet Appelhans.
Gotteslob mit insgesamt 14 Bänden
Aber einen Lichtblick gab es bei der ganzen Aktion doch. „Von Anfang an gab es die Zusage der drei Nordbistümer, die Kosten für die Druckvorlage für den Regionalteil in Blindenschrift zu übernehmen“, betont die Referentin. Nun liegt der Regionalteil vor und damit erhöht sich die Zahl der Bände, die die Gotteslobausgabe in Brailleschrift umfasst, auf 14, elf für die Stammausgabe und drei für den norddeutschen Anhang. „Die Bücher gibt es als gebundene Ausgabe, als Loseblattsammlung und als Datei zum Selbstausdrucken für die, die einen Blindenschriftdrucker haben“, erklärt Appelhans.
Liednummern müssen vorab mitgeteilt werden
Natürlich kann niemand die 14 Bände mit in den Gottesdienst nehmen, das weiß auch Appelhans. Aber man könnte, wenn man wüsste, welche Lieder zum Beispiel am Sonntag im Gottesdienst gesungen werden, sich die entsprechenden Bände raussuchen und zum Gottesdienst mitnehmen. „Dafür ist natürlich die Loseblattsammlung am besten geeignet oder die Datei, von der man sich die entsprechenden Lieder mit einem Spezialdrucker, also einem Brailleoder Punktschriftdrucker, ausdrucken kann.“
Appelhans ist klar, dass es sich nur um einen kleinen Kreis von Personen handelt, der mit Gotteslobliedern in Brailleschrift in den Gottesdienst geht. Aber ihr Wunsch ist, dass Priester, Wortgottesdienstleiterinnen und -leiter einen Blick dafür entwickeln, wer in ihrer Gemeinde blind ist, die Blindenschrift lesen kann und regelmäßig am Gottesdienst teilnimmt. „Da wäre es schön, wenn ihnen die Liedfolge vorab mitgeteilt werden könnte.“
Gut geeignet, so Appelhans, ist das Gotteslob in Brailleschrift auch für Radio- und Fernsehgottesdienste. „Beim Radiogottesdienst im NDR werden zu Beginn des Gottesdienstes die Liednummer langsam angesagt“, sagt Andreas Brauns vom Katholischen Rundfunkreferat. Bei den ZDF- und ARD-Fernsehgottesdiensten werden die Liednummern eingeblendet, teilweise auch bereits vorher auf den entsprechenden Homepages der Sender bekanntgegeben. „Oft braucht man dann jemanden, der einem die Liednummern ansagt. Bei mir macht das dann meine Mutter“, sagt Appelhans. Und sie ergänzt: „Natürlich ist diese Ausgabe auch ein wichtiges Werkzeug für alle, die haupt- oder ehrenamtlich Gottesdienste vorbereiten.“
Der Anhang Nord kostet subventioniert 29,80 Euro. Zu bestellen ist er – wie auch der Stammteil des Gotteslobs – in allen genannten Varianten unter dieser Anschrift: Blindenschrift-Verlag und -Druckerei, „Pauline von Mallinckrodt“, Graurheindorfer Str. 151a, 53117 Bonn, Telefon: 02 28/5 59 49 20; E-Mail: info@pader-braille.de
Autor: Edmund Deppe