Eingliederung nach dem Teilhabegesetz

"Nicht an Behinderten sparen"

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Zu sehen sind die Beine von drei Menschen, eine der Personen geht mit einem Blindenstock.
Nachweis

Foto: Claudia Sarrazin

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Assistenzkräfte für Behinderte, zum Beispiel Blinde, werden als individuelle Leistung zur Teilhabe finanziert, doch in Zukunft soll gespart werden. 

Die geplanten Änderungen in der Eingliederungshilfe könnten dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen weniger individuelle Leistungen erhalten. Davor haben die Caritas und andere Verbände gewarnt.

Die Caritas in Niedersachsen warnt gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, der Lebenshilfe Niedersachsen und der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit, Bildung und Teilhabe vor den geplanten Reformen der Eingliederungshilfe. Dazu haben sie ein gemeinsames Positions- und Prioritätenpapier vorgelegt. Hintergrund ist der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Juni 2026 zum „Effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, womit die Weichen für ein Gesetzgebungsverfahren gestellt wurden, bei dem Kürzungen im Vordergrund stehen.

Nach Einschätzung der Verbände drohen dabei zentrale Rechte von Menschen mit Behinderungen zugunsten von Einsparungen eingeschränkt zu werden. Betroffen wären unter anderem das Wunsch- und Wahlrecht, individuelle Assistenzleistungen und die Fachkraftstandards. Die Reformpläne seien ohne ausreichende Beteiligung der Betroffenen und ihrer Verbände entwickelt worden, heißt es in einer Pressemitteilung.

 Möglichkeit, als Rollstuhlfahrer in einer eigenen Wohnung zu leben und individuelle Assistenzdienste in Anspruch zu nehmen. Mit den geplanten Änderungen könnte das gefährdet sein, wenn es heißt, dass die Wohngruppe kostengünstiger ist als eine Wohnung. 

„Wer Teilhabe zum Kostenfaktor erklärt, stellt die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen infrage“, sagt Matthias Warnking, stellvertretender Vorsitzender des SprecherInnenkreises Eingliederungshilfe.Matthias Warnking, stellvertretender Vorsitzender des SprecherInnenkreises Eingliederungshilfe bei der Caritas in Niedersachsen. „Wenn individuelle Unterstützung künftig nach Kassenlage statt nach Bedarf gewährt wird, ist das ein fundamentaler Rückschritt.“

In ihrem Positionspapier fordern die Verbände den uneingeschränkten Erhalt des Wunsch- und Wahlrechts und den Schutz von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Die Fachkraftquoten dürften nicht gesenkt werden, alle Beschäftigten der Erbringer von Leistungen sollten ihr tariflich vereinbartes Gehalt bekommen; die tatsächlich angewandten Tarifverträge müssten hier maßgeblich sein. Wer Eingliederungshilfe bekomme, sollte künftig weiter individuelle Leistungen erhalten können – ein Beispiel sind die Schulassistenzen für Kinder mit Einschränkungen. Vorgesehen ist, dass künftig eine Assistenzkraft mehrere Kinder betreut, als Gruppenleistung. Eine individuelle Inklusionsbegleitung ist nicht mehr vorgesehen und müsste als Ausnahmeregelung für das behinderte Kind beantragt werden. 

Es ist der falsche Ansatz, zuerst bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu sparen.

Statt Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu kürzen, solle die Politik Bürokratie abbauen und Verwaltung effizienter gestalten, fordern die Wohlfahrtsverbände. „Es ist der falsche Ansatz, zuerst bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu sparen. Wer von einem effizienten Ressourceneinsatz spricht, muss auch den Mut haben, Verwaltungsstrukturen und Dokumentationspflichten auf den Prüfstand zu stellen“, betont Matthias Warnking. 

Derzeit machen die Dokumentationspflichten einen großen Anteil an der Arbeitszeit einer Fachkraft in Wohnheimen aus. Insgesamt kommen dabei vier Dokumentationsebenen zum Tragen, wie Warnking erläutert. Wie es einem Heimbewohner geht, wie er sich entwickelt und welche Ziele für ihn vereinbart wurden, wird in Niedersachsen im Bedarfsermittlungsverfahren B.E.NI für Menschen mit Beeinträchtigungen dokumentiert und muss mit Förderberichten belegt werden. Auf einer zweiten Ebene muss für die finanziellen Belange alles dokumentiert werden, was dann im Hilfebedarfsverfahren nach Metzler geschieht. Hat jemand einen Pflegegrad, kommen weitere Dokumentationen für die Pflegeversicherung hinzu. Und auch für weitere Qualitätsstandards im Wohnheim, zum Beispiel für Hygiene, gibt es Dokumentationen. 

Matthias Warnking schätzt, dass eine Fachkraft etwa ein Drittel ihrer Arbeitszeit mit diesem Papierkram beschäftigt ist. Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes 2016 habe außerdem dafür gesorgt, dass in den Landkreisen viele Verwaltungskräfte mit der Prüfung der Dokumentationen gebunden seien. „Durch die Bürokratie wird viel zu viel Geld verbrannt, das besser für die Menschen verwandt werden sollte“, sagt Warnking. 

Andrea Kolhoff