Vieles wurde versäumt

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Am Dienstag veröffentlichte die Universität Osnabrück den ersten Teil einer Studie über sexuelle Gewalt im Bistum Osnabrück von 1945 bis heute. Dazu gehören auch Fälle aus dem heutigen Erzbistum Hamburg.


Eine Pressekonferenz der Uni Osnabrück stellte die Studie zum Missbrauch vor. | Foto: Roland Juchem/kna

Osnabrück/Hamburg. Die Studie der Uni Osnabrück nennt den Täter „A.E.“ Ihm wird eine Reihe von Missbrauchsfällen zur Last gelegt, über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren und in zwei Bistümern. A.E. ist eines der Beispiele, die Fehler im Umgang mit Missbrauch im Bistum Osnabrück zeigen - und noch im Erzbistum Hamburg. Denn die Tatorte gehören heute zum Erzbistum Hamburg. Der Priester hatte in den 1970er Jahren einen Messdiener missbraucht und zum Analverkehr gezwungen, als dieser zwischen 9 und 14 Jahren alt war. Ähnlich haben es zwei weitere Betroffene in den 1970er Jahren erlebt, darunter ein Junge, dessen Mutter alleinerziehend war, der Priester übernahm die Kosten für die Ferienfreizeit. Manche Taten ereigneten sich auf einer Messdienerfreizeit.

Ein Betroffener berichtete schon in den 1980er Jahren, dass der Priester 12-jährigen Jungen einen pornographischen Film zeigte und Strip-Mau-Mau mit ihnen spielte. Der Priester hatte an seinem Ort häufiger Kontakt zu Teilnehmern kirchlicher Ferienfreizeiten, die aus anderen Bistümern kamen. Diese beschwerten sich bei ihren Betreuern darüber, dass er nachts in ihrem Zimmer gestanden hatte, um sie zu fotografieren. Die Verantwortlichen des Ferienlagers informierten den Personalreferenten ihrer Diözese, der wiederum den Osnabrücker Generalvikar in Kenntnis setzte.

Der Osnabrücker Personalreferent führte ein Gespräch mit A.E. Dieser versicherte, er mache öfters Fotos von schlafenden Kindern, um ihnen diese am nächsten Tag zu zeigen. Man verließ sich auf die Unschuldsbeteuerung des Geistlichen. In den 1980er Jahren erstattete dann aber ein Junge Anzeige gegen diesen Priester „wegen Vornahme sexueller Handlungen an ihm und an anderen Kindern.“ Die Polizei informierte die Bistumsleitung. Der Beschuldigte stritt zunächst alles ab, lenkte dann aber ein und bestätigte die Vorkommnisse in verharmlosender Weise. Das Verfahren wurde nicht eröffnet, weil E. bereit war, 21 000 DM an eine soziale Einrichtung zu zahlen. Er sollte Exerzitien absolvieren, bekam den Auftrag, Gespräche mit einem Psychologen zu führen, und erhielt eine neue Pfarrstelle.

Am neuen Einsatzort gab es Beschwerden wegen des Priesters, zunächst wegens seines Alkoholproblems. Außerdem erstatteten Eltern Anzeige wegen sexueller Verfehlungen an Jugendlichen. E. versicherte, dass er unschuldig sei. Weihbischof Jaschke wandte sich an die Staatsanwaltschaft und bat um Informationen. E. wurde mit sofortiger Wirkung beurlaubt, er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und Zahlung einer Geldstrafe von 10 000 DM verurteilt.

Während der Zeit der Ermittlungen hatte ihn der Personalreferent in einer anderen Region in einer Gemeinde untergebracht, wo E. dann Aushilfstätigkeiten übernahm. Dies fiel mit der Zeit der Wiedergründung des Erzbistums Hamburg zusammen. Generalvikar Spiza erinnert sich, dass er mit dem Rechtsanwalt E. in dessen Wohnung gewesen sei und dort Bilder von unbekleideten Jungen an den Wänden des Wohnzimmers hingen, zudem hätten sie eine Sammlung von Videos mit pornografischen Darstellungen mit Kindern gefunden. Der Priester wurde in den Ruhestand versetzt und ging bis zu seinem Tod einer Tätigkeit im Einzelhandel nach.

In jüngster Zeit nur noch wenige Verstöße

Ähnlich wie diesen Fall beschreibt das Gutachten der Universität Osnabrück 15 weitere exemplarische Fälle sexuellen Missbrauchs im Bistum Osnabrück zwischen 1945 und heute. Am Dienstag Vormittag wurde diese Studie in einer Pressekonferenz vorgestellt und noch während dieser Konferenz im Internet veröffentlicht: www.s-gewalt.uni-osnabrueck.de

Es handelt sich um einen Zwischenbericht. Im Fokus steht der Umgang der Bischöfe und Bistumsleitungen mit bekannt gewordenen Missbrauchsfällen. Das Ergebnis: In vielen Fällen haben die Verantwortlichen zwar schnell reagiert, aber das Handeln sei nicht konsequent gewesen. So konnten es an anderen Orten erneut zu Missbrauch durch denselben Täter kommen. Ergebnis der Studie:

Noch über das Jahr 2000 hinaus haben verschiedene Bistumsleitungen „teils schwerwiegend gegen die Pflichten“ zur Verhinderung weiterer Straftaten verstoßen. Lange Zeit seien „Geheimhaltung“ und „die Verhinderung von Bekanntwerden“ die Motive der Verantwortlichen gewesen, so die zweite Projektleiterin der Studie, die Historikerin Siegrid Westphal. Dies gelte vor allem für die Zeit der Bischöfe Helmut Hermann Wittler (1957–1987) und Ludwig Averkamp (1987–1994). In den vergangenen Jahren habe es nur noch wenige Verstöße gegeben.

Was genau unterblieben ist, zeigt die Studie anhand detaillierter Checklisten nach jedem Handlungsschritt. Häufig wurde nach einer Anzeige nicht nach weiteren Betroffenen geforscht, Straftaten wurden nicht behördlich angezeigt und nicht an die vatikanische Kongregation weitergeleitet.

Besondere Kritik übt die Studie am Umgang mit den Betroffenen. Die Entschädigungen sei zu gering gewesen, es habe kein Entgegenkommen gegenüber den Betroffenen gegeben. „Die generelle Linie war: Verzögern und abwehren“, sagte Projektleiter Prof. Dr. Hans Schulte-Nölk vor der Presse. „Die Bistümer Osnabrück und Hamburg leisten nur das Minimum.“

Noch in dieser Woche – nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe – wollen sich Bischof Franz- Josef Bode und Erzbischof Stefan Heße zu der Studie äußern – nach der Lektüre der 600 Seiten starken Studie. Wir berichten in der nächsten Ausgabe.

Ulrich Waschki, Roland Juchem (kna), Andreas Hüser