Anfrage
Welche liturgischen Dienste werden wie bezahlt?
Welche Regelungen gibt es zur Entlohnung der liturgischen Dienste, zum Beispiel Organist, Kantor, aber auch Küster, Beerdigungsleiter, Wort-Gottes-Feier-Leiter? Wer bestimmt und wer bezahlt das?
Auch wenn die katholische Kirche gern weltweite Regeln aufstellt: Für die von Ihnen angesprochenen Fragen gilt das nicht. Von Bistum zu Bistum, Region zu Region, ja, von Gemeinde zu Gemeinde gibt es Unterschiede. Womit schon klar ist: Gleichbehandlung ist nicht zu erkennen. Auch, weil für die Honorierung der Dienste die einzelne Pfarrei zuständig ist – und damit der Kirchenvorstand. Einige Linien kann man aber ausmachen.
So arbeiten viele Organistinnen und Organisten mit einem Vertrag. Darin sind sie entsprechend ihrer Ausbildung (C- oder D-Examen) nach kirchlicher Vergütungsordnung eingestuft. Grund ist, dass die Orgelausbildung lang ist und die Orgeldienste oft langfristig verpflichtend festgelegt sind – quasi wie ein Minijob. Ähnliches gilt für Küsterinnen und Küster, die mit einem festgelegten höheren Zeitumfang ihre Dienste versehen und dafür eine Vergütung erhalten. Das ist dann eher Neben- als Ehrenamt.
Anders sieht es mit Diensten aus, die unregelmäßig und in ihrem Umfang variabel ausgeübt werden: Lektoren, Kantoren, Kommunionhelfer, aber auch das gelegentliche Orgelspiel oder Leiten von Wort-Gottes-Feiern. Dies ist der Bereich des klassischen Ehrenamts, das nicht honoriert wird.
Allerdings sollen Ehrenamtliche nicht auf Kosten sitzen bleiben. Daher werden Fahrt-, Material- oder Fortbildungskosten meist von der Pfarrei übernommen. Wobei die Erfahrung zeigt: Viele reichen das nicht ein. Ob aus Bescheidenheit, aus Unkenntnis, weil es ihnen unangenehm oder ihre Pfarrei unwillig ist? Alles ist möglich.
Vergleicht man kirchliche Standards mit anderen Ehrenämtern, fällt auf: Es wäre Luft nach oben. So sieht der Staat eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 840 Euro pro Jahr vor, die in Kultur oder Sport nicht unüblich ist. Für sehr zeitaufwendige und verantwortungsvolle Ehrenämter, wie etwa den Beerdigungsdienst, könnte man darüber mal nachdenken.
Von Susanne Haverkamp