Anfrage
Wer kann Bischof werden? Auch der Papst?
Die Dreierliste, die Sie ansprechen, ist weltweit eine echte Besonderheit. In den meisten Diözesen kann der Papst allein bestimmen, wer Bischof wird. In den deutschen (Erz-)Bistümern Berlin, Hamburg, Köln, Paderborn, Aachen, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Osnabrück und Trier ist das anders. Dort gilt das Preußische Konkordat – ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und Preußen geschlossen wurde. Er regelt unter anderem das Verfahren bei der Bischofswahl.
Das Domkapitel erstellt – mancherorts unter Mitarbeit von Laien aus der Diözese – eine Dreierliste mit möglichen Kandidaten für den Bischofssitz. Der Nuntius, der vatikanische Botschafter in Deutschland, prüft diese Liste, sammelt Informationen zu den Kandidaten und leitet das Material an die Bischofskongregation im Vatikan weiter. Dort wird eine weitere Dreierliste erstellt – „unter Würdigung“ der Kandidaten des Domkapitels, wie es im Konkordat heißt. Aus dieser neuen Liste wählt das Domkapitel den Bischof.
Laut Kirchenrecht können Männer, die mindestens 35 Jahre alt, seit fünf Jahren Priester sind und durch einen festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit und Klugheit überzeugen, zum Bischof gewählt werden. Dazu zählen auch Bischöfe, die bereits ein anderes Bistum leiten. So geschehen zum Beispiel bei Heiner Koch, der Bischof von Dresden-Meißen war, ehe er 2015 Erzbischof von Berlin wurde.
Dass auch der Papst als Ortsbischof von Rom auf einer Kandidatenliste landet, ist ein amüsanter Gedanke, aber unrealistisch. Im fünften Jahrhundert bildeten sich die fünf altkirchlichen Patriarchate Konstantinopel, Alexandria, Antiochia, Jerusalem – und eben Rom. Sie waren die Spitze der damaligen Weltkirche. Im Papst als Bischof von Rom lebt das von Jesus an Simon Petrus übertragene Amt des Kirchenführers fort. Der Bischofssitz ist also untrennbar mit dem Papstamt verbunden.