Widerstand gegen Gesangs-Verbot

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Die katholische und die evangelische Kirche in Schleswig-Holstein haben die Landesregierung aufgefordert, das Singen im Gottesdienst unter Hygiene-Auflagen wieder zuzulassen.

Teilnehmer der Ansveruswallfahrt
Singen im Gottesdienst, bisher nur im Freien erlaubt, wie hier während der Ansverus-Wallfahrt. Foto: Andreas Hüser

„Den Gemeinden ist es nicht mehr vermittelbar, warum nicht einmal kurze Antwortgesänge der Gemeinde im Gottesdienst möglich sind“, sagte die Leiterin des katholischen Büros in Schleswig-Holstein, Beate Bäumer. Sie habe das Anliegen auch in einem Schreiben an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgebracht, erklärte sie gegenüber der Neuen KirchenZeitung. 

Das Erzbistum sei enttäuscht, dass die Landesregierung auch in ihrer jüngsten Corona-Verordnung an dem Sing-Verbot festgehalten habe, sagte Bäumer, die auch ständige Beauftragte des Erzbischofs bei der Landesregierung ist, weiter. „Der Gemeindegesang ist ein wichtiger Teil der Liturgie und verbindendes Element der Gottesdienstgemeinde.“ Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein der Nordkirche, plädierte den Medienberichten zufolge dafür, das Singen der Liturgie und einzelner Lieder mit Mund-Nasen-Bedeckung zuzulassen.

In Schleswig-Holstein können derzeit lediglich ein Kantor, ein Organist und ein weiterer Instrumentalsolist die musikalische Gestaltung ergänzen. Weitere Musiker sind nur im Rahmen ihrer Berufsausübung zugelassen. In Hamburg und Mecklenburg ist hingegen das gemeinsame, verhaltene Singen einzelner, liturgisch bedeutsamer Gesänge wie Kyrie, Gloria und Ruf vor dem Evangelium unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Unter anderem muss dabei auf weitere Kantillation und gesungene Dialoge verzichtet werden und alle Gesänge dürfen in der Summe die Dauer von sechs Minuten nicht überschreiten.

Text: Matthias Schatz