Bistum Osnabrück sichert Schutz gegen sexuelle Gewalt

Aufarbeitung ist fest verankert

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Pressekonferenz Missbrauch
Nachweis

Foto: Anton Kensbock

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Ziehen Zwischenbilanz: (v.l.) Pressesprecher Kai Mennigmann, die neue Unabhängige Beauftragte, Anne Mülhöfer, Sprecherin der Monitoring-Gruppe, Barbara Havliza, und Bischof Dominicus Meier.

Wie steht es um den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Osnabrück? Ein Jahr nach Abschluss der Missbrauchsstudie zieht das Bistum eine positive Zwischenbilanz. „Kein Fall kann mehr institutionell verschleiert werden“, betont Bischof Dominicus Meier. Das Gedenken an das Leid will er dauerhaft in einer neuen Erinnerungskultur wachhalten.

„Die Prävention wird bleiben. Punkt. Aus.“ Auf die Frage einer Journalistin, ob der im Bistum Osnabrück weit fortgeschrittene und fest etablierte Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt noch einmal gekippt werden könne, findet Generalvikar Ulrich Beckwermert deutliche Worte. Er betont: „Jeder soll merken: Es gibt hier eine Haltung im Bistum Osnabrück, dass der Schutzprozess bei uns fest dazugehört.“ 

Ein Jahr nach dem Abschluss der Missbrauchsstudie der Universität Osnabrück und dem Amtsbeginn vom Bischof Dominicus Meier ziehen die Verantwortlichen auf einer Pressekonferenz jetzt Zwischenbilanz: Wie gut sind Menschen im Bistum Osnabrück vor Übergriffen sexualisierter Gewalt geschützt? Wie steht es um Dialog und Entschädigung für Betroffene? Bischof Dominicus sagt: Der Schutzprozess habe im Bistum Wirkung entfaltet. „Wir brauchen uns nicht zu verstecken.“ Es gebe klar geregelte Verfahrensabläufe und eine deutliche Professionalisierung. „Kein Fall kann mehr institutionell verschleiert werden.“ 

Die Studie habe einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung beigetragen. So seien die Präventionsschulungen für Mitarbeitende in Gemeinden, Schulen und Kindertagesstätten massiv ausgebaut worden. Die „Narrative“, Erzählweisen über sexualisierte Gewalt, aus dem zweiten Teil der Studie, „werden dabei kontinuierlich eingesetzt“, so der Bischof, der auch bei seinen Visitationen in den Gemeinden die Aufmerksamkeit und die Haltung zu diesem Thema wachhalten will: „Ich frage nach: Wie wird das hier umgesetzt?“, betont er. Dem Machtgefüge werde im Bistum darüber hinaus mit neuen Leitungsmodellen, in denen der Geistliche nur ein Mitglied des Teams sei, entgegengewirkt. 

Neue Ordnung stärkt Ombudsmann und Erinnerungskultur

Ganz konkret wurde im Bistum Osnabrück jetzt eine neue Ordnung zum Schutzprozess verabschiedet und als Satzung im Amtsblatt verankert. Hier sind die Stellen der Unabhängigen Beauftragten und der Ombudsperson jetzt dauerhaft etabliert, erläuterte Barbara Havliza als Sprecherin der Monitoring-Gruppe, die den Schutzprozess steuert. Sie arbeiten sachlich und fachlich unabhängig, sind Ansprechpartner für Betroffene und bringen die Verfahren voran. Ein Budget ermöglicht schnelle Zahlungen. So erklärt Ombudsmann Simon Kampe auf Nachfrage, er habe einen Fonds zur Verfügung, der jedes Jahr auf 30.000 Euro aufgestockt werde. Mit dem Geld habe er in den vergangenen zwei Jahren bereits in 26 Fällen unbürokratisch Hilfe leisten können. Bischof Dominicus erklärt: „Mit der Einrichtung der Ombudsstelle hat sich die Situation deutlich verbessert. Das spiegeln auch die Betroffenen wider.“ 

Geschäftsstelle
Jetzt bürgernah in der Fußgängerzone und weit weg vom Dom: die Anlaufstelle für Betroffene.

Neu ist auch der Standort, den die Geschäftsstelle für den Schutzprozess vor kurzem bezogen hat. Sie liegt bewusst entfernt von der Bischöflichen Verwaltung und bürgernah in der Fußgängerzone in der Krahnstraße 32/33. „Dort liegen gut zugänglich die großzügigen und hellen Büroräume für jeden, der ein Anliegen hat“, so Barbara Havliza. Die Geschäftsstelle wird künftig durch eine Assistenz im Schutzprozess verstärkt:  „Simon Haupt übernimmt als wissenschaftlicher Referent zur Unterstützung der Unabhängigen Beauftragten und des Ombudsmanns vielfältige Aufgaben."

Auch die Einrichtung einer „Gruppe Erinnerungskultur“ ist fester Bestandteil der neuen Ordnung. Ihre Aufgabe ist die Entwicklung von angemessenen Formen des Gedenkens an das Leid Betroffener sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext. Damit will das Bistum das Bewusstsein für das Leid und das Gedenken an die Opfer dauerhaft wachhalten. Hierzu soll im November eine erste Gedenkveranstaltung stattfinden.

Anne Mülhöfer
Neue Unabhängige Beauftragte: Anne Mülhöfer.

Stelle der Unabhängigen Beauftragten wieder besetzt 

Froh sind alle Beteiligten, dass die Stelle der Unabhängigen Beauftragten zum 1. Oktober wiederbesetzt werden konnte: Die Kirchenrechtlerin Anne Mülhöfer war bereits knapp drei Jahre lang im Bistum Rottenburg-Stuttgart als geschäftsführende Referentin in der dortigen unabhängigen Aufarbeitungskommission für sexuellen Missbrauch tätig und freut sich auf ihre neue Herausforderung in Osnabrück: „Mich motiviert, dass ich an dieser Stelle dazu beitragen kann, den Umgang der Kirche mit Fällen sexualisierter Gewalt nachhaltig zu verbessern“, so Mülhöfer.

Die Zwischenbilanz fällt positiv aus, selbst der gerade neu konstituierte Betroffenenrat Nord bescheinigte dem Bistum „dass Osnabrück im Vergleich zu den anderen sehr weit ist“, so Mitglied Max Ciolek. Und auch die Sprecherin der Monitoring-Gruppe, Barbara Havliza, spricht den Bedenken der Journalistin entgegen: „Die Aufarbeitung ist wirklich fest verankert. Sie steht weder infrage, noch ist irgendwann ein Ende vorgesehen. Da können Sie sich sicher sein.“

 

Astrid Fleute

Die Geschäftsstelle für den Schutzprozess ist erreichbar:
Anne Mülhöfer, Kranstraße 32/33, 49074 Osnabrück, Tel. 0541 318-392
E-Mail: a.muelhoefer@bistum-os.de