Suizidbeihilfe

Die Pfleger spüren die Not

Image
Händehalten
Nachweis

Foto: kna/Harald Oppitz 

Caption

Beistand statt Druck: Katholische Pflegeheime und Krankenhäuser lehnen Suizidbeihilfe ab.

Immer wieder äußern alte Menschen den Wunsch zu sterben. Die deutschen Bischöfe und der Caritasverband haben nun neue Leitlinien zur Suizidprävention für katholische Pflegeheime und Krankenhäuser veröffentlicht. Was bedeuten sie in der Praxis?

Jörg Busenbender kennt die Fälle. „Kurz nach der Berichterstattung um den Suizid der ‚Kessler-Zwillinge‘ sprach mich eine Bewohnerin an und bat mich, ihr bei der Selbsttötung zur Seite zu stehen: ‚So etwas will ich auch!‘“ Busenbender ist Seelsorger im Berliner Kardinal-Bengsch-Zentrum, einem Seniorenzentrum der Caritas mit betreutem Wohnen und Pflege. Der gemeinsame Suizid der Sängerinnen Alice und Ellen Kessler im vergangenen November hat den Druck in Pflegeheimen erhöht.

Eine weitere Bewohnerin berichtete nach einem Krankenhausaufenthalt, dass der behandelnde Arzt und ihre Kinder sie auf die Möglichkeit des assistierten Suizids hingewiesen hatten. „Das setzte die Bewohnerin, die trotz starker gesundheitlicher Einschränkungen sehr am Leben hing, in große Not, zumal die Kinder auch die hohen Pflegekosten erwähnt hatten“, sagt Busenbender.

Der Wunsch zu sterben ist in katholischen Pflegeheimen immer wieder ein Thema. Sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch in der ambulanten Pflege erklären Menschen, „dass sie nicht mehr leben wollen oder dass sie ihrer Situation gerne ein Ende setzen würden“, sagt die Berliner Caritas-Direktorin Ulrike Kostka.

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband haben kürzlich neue Leitlinien zur Suizidprävention für Krankenhäuser und Pflegeheime in katholischer Trägerschaft veröffentlicht. Darin sprechen sie sich gegen Beihilfe zum Suizid in ihren Einrichtungen aus. Mitarbeiter dürften weder selbst Suizidbeihilfe leisten noch durch Sterbehilfevereine zulassen. Dazu können auch Hausverbote verhängt werden. Was bedeutet das konkret?

» Das entspricht nicht unserem Menschenbild. «

In so einer Situation sei „das Allererste immer das Zuhören. Und dazu gehört natürlich auch, dass jemand vielleicht eine Todessehnsucht hat. Das sollte nicht irgendwie weggedrückt werden“, stellt Kostka klar. „Unsere Grundhaltung ist, dass wir Respekt haben vor Menschen, die sich für den assistierten Suizid entscheiden.“ Gleichzeitig sei es wichtig zu schauen, was das Leben für Menschen perspektivlos macht. Und was man dagegen tun kann.

Nicht nur für manche Heimbewohner, sondern auch für Pflegemitarbeiter spielt das Thema eine Rolle: „Wenn ein Bewohner sagt, dass er nicht mehr leben möchte, spüren die Mitarbeiter dessen Not sehr deutlich. Das kann sehr belastend sein“, sagt der Leiter des Kardinal-Bengsch-Zentrums, Christopher Scholz. Die Haltung der Kirche sei insofern eine Erleichterung, weil sie Mithilfe untersage und eine klare Linie vorgebe.

Auch Kostka sagt: „Das entspricht nicht unserem Menschenbild.“ Wenn es dennoch vorkomme, dass jemand für sich einen assistierten Suizid in einer Einrichtung vollziehe, müsse intensive Nachsorge für Mitarbeitende, Mitbewohner und Angehörige erfolgen. Ausschließen kann man dies nicht. Auch wenn Werbeveranstaltungen von Sterbehilfeorganisationen in Einrichtungen der Caritas nicht gestattet sind: Wenn sich ein Bewohner selber informiert, ist das sein Selbstbestimmungsrecht.

Karin Gollan, Leiterin der Fachstelle Ethik bei den Maltesern in Köln, wird hinzugezogen, wenn es um Sterbehilfe-Wünsche in Pflegeheimen geht. Sie erzählt von einer älteren, sehr kranken Frau, die Mitglied bei einem Sterbehilfeverein geworden war und baldmöglichst den assistierten Suizid umsetzen wollte. „Sie hatte Angst vor Kontrollverlust und Schmerzen.“ Als Alternative habe man ihr ein palliatives Sterbebegleitungskonzept vorgestellt. Ziel ist es, unheilbar kranken Menschen ein weitgehend schmerzfreies und würdevolles Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Die Bewohnerin war mit diesem Weg einverstanden – und starb kurze Zeit später eines natürlichen Todes.

Dennoch sei klar: „Wir kündigen niemandem den Heimplatz, der einen assistierten Suizid plant. Es steht den Menschen natürlich frei, die Einrichtung dafür zu verlassen“, sagt Gollan. Einmal sei eine Dame, die assistierten Suizid in Anspruch nehmen wollte, deshalb zu ihren Kindern nach Hamburg gezogen. „Ob es dann dort dazu kam, wissen wir aber nicht.“

Gollan erzählt zudem von einer Bekannten, deren Vater seit einem halben Jahr in einer nichtkatholischen Pflegeeinrichtung lebt – und in dieser Zeit drei assistierte Suizide miterlebt hat. „Das macht was mit den Menschen. Sie fragen sich: Ist das eine Option für mich? Wird das erwartet?“

Nach Einschätzung von Kostka werden vor allem ambulante Pflegedienste mit diesen Situationen konfrontiert. „Das hat auch mit der Angst von alten Menschen zu tun, in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu kommen.“ Suizid-Beihilfe wirke dann wie ein Angebot, „das Probleme löst, die man nicht mehr selber bewältigen kann – und das darf es natürlich nicht sein“. Die Fachleute nehmen bei Sterbewünschen auch Widersprüchliches wahr. „Ein Mann erzählte uns etwa im Zusammenhang mit Suizidwünschen seiner Frau, dass diese die Familienfeier in zwei Monaten auf jeden Fall noch erleben wolle“, sagt Gollan.

Seelsorger Busenbender erinnert sich an eine Bewohnerin, die sogenanntes Sterbefasten – bei dem man bis zum Tod freiwillig auf Nahrung verzichtet – nach einem Tag abbrach. „Der Hunger überwog, und vom Sterbewunsch war fortan keine Rede mehr.“

Nina Schmedding