Marien Hospital will sich in Eigenverwaltung sanieren

Finanzkrise beim Papenburger Krankenhaus

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Wegen drohender finanzieller Probleme hat das Marien Hospital Papenburg Aschendorf ein Schutzschirmverfahren eröffnet. Das soll dem Krankenhaus die Möglichkeit eröffnen, sich in Eigenverantwortung zu sanieren. Der Betrieb der Klinik soll normal weiterlaufen.

 


Das Papenburger Krankenhaus steckt in einer Finanzkrise. Foto: Marien Hospital Papenburg Aschendorf

Für den Erhalt der medizinischen Versorgung in der Region und die Sicherung der Arbeitsplätze hat die Geschäftsführung des Papenburger Krankenhauses wegen drohender finanzieller Schwierigkeiten einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Meppen hat diesem Antrag  auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens für das Marien Hospital Papenburg Aschendorf entsprochen. Mit diesem Schritt schlagen Träger und Geschäftsführung nach eigenem Bekunden den Weg einer  Unternehmenssanierung  ein. „Das Schutzschirmverfahren ermöglicht eine Sanierung des Krankenhauses unter dem Schutz des Insolvenzrechts in eigener Verantwortung. So kann der laufende Krankenhausbetrieb durch die Geschäftsführung bei gleichen Ansprechpartnern und gleicher Gesellschafterstruktur weitergeführt werden“, erläutert Ansgar Veer, Geschäftsführer des Marien Hospitals und Hauptgeschäftsführer der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft, zu der das Marien Hospital zählt. „Unser Ziel ist der zukunftssichere Fortbestand und Erhalt des Marien Hospitals mit den Standorten in Papenburg und in Aschendorf sowie der Arbeitsplätze“, sagt Veer.

Medizinische Versorgung wird uneingeschränkt fortgeführt

Die medizinische Versorgung ist nach seinen Worten wie bisher durch das Marien Hospital uneingeschränkt gesichert. Das Verfahren in Eigenverwaltung habe keine Auswirkungen auf die Behandlung und Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten im Marien Hospital. Ambulante und stationäre Behandlungen werden laut einer Mitteilung der Klinik vollumfänglich und in der gewohnten Qualität durch das Marien Hospital fortgeführt. „Oberste Priorität hat die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der Region“, so Veronika von Manowski, Geschäftsführerin des Marien Hospitals.

Arbeitsplätze und Gehälter gesichert

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden demnach in einer Mitarbeiterversammlung über den Schutzschirmantrag sowie über die weiteren Schritte informiert. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die Monate November 2022 bis einschließlich Januar 2023 gesichert. Anschließend werden diese wieder vom Marien Hospital gezahlt. „Die Arbeitsplätze bleiben erhalten und Neueinstellungen gibt es bereits und wird es auch im Verlauf des Verfahrens weiter geben“, betont von Manowski.

Sowohl äußere als auch innere Faktoren wirken nach Angaben des Krankenhauses seit Wochen und Monaten belastend auf die Papenburger Klinik ein: Dazu zählen die Pandemie, die Inflation, die Sachkostensteigerungen, die Energiekrise und insbesondere die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser, aber auch Altersverpflichtungen aus der Vergangenheit, die schon vor mehr als zwei Jahrzehnten begründet wurden. „Dabei hat die laufende Erfüllung der hohen Darlehensverpflichtungen aus der Vergangenheit es nicht zugelassen, dass wir für Krisensituationen, wie wir sie aktuell im Krankenhaussektor erleben, ausreichend Rücklagen bilden können“, berichtet Veronika von Manowski, Geschäftsführerin des Marien Hospitals.

Gemeinsam mit der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die das Marien Hospital während des Verfahrens berät und aktiv unterstützt, wird ein Sanierungskonzept entwickelt. Der für das Verfahren von der Geschäftsführung eingesetzte Generalbevollmächtigte der Kanzlei, Alexander Verhoeven, betont: " Mit dem Schutzschirmverfahren verfolgen wir das Ziel, das Krankenhaus zu sanieren und fortzuführen. Die Geschäftsführung hat frühzeitig die wirtschaftliche Krise erkannt. Dies gibt uns den notwendigen Handlungsspielraum, um dieses Schutzschirmverfahren erfolgreich durchzuführen.“

Im Rahmen des Sanierungsplans werden verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Entlassungen oder Schließung von Fachabteilungen sind dabei nicht vorgesehen. „Zudem beginnen wir Anfang des Jahres 2024 mit unserer Neubaumaßnahme, welche vom Land Niedersachsen mit 39 Millionen Euro gefördert wird. Hieran ändert das Verfahren nichts“, äußert von Manowski. (kb).