Freie Schulen in Sachsen-Anhalt

Schulvielfalt weiter gefährdet

Image
Elternvertreter Freier Schulen in Sachsen-Anhalt haben Landtagspräsidentin Brakebusch eine Petition überreicht, in der es um die Verbesserung der finanziellen Situation Freier Schulen geht.

Christina Buchheim vom Petitionsausschuss, Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch sowie die Elternvertreter Martina Vetter, Robert Glinski und Boris Mocek. | Foto: Susanne Sperling
 
Darin waren sich Elternvertreter Freier Schulen in Sachsen-Anhalt und Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch einig. Zwar hat der Landtag mit der am 20. Juni verabschiedeten Novelle des Schulgesetzes die öffentliche Finanzhilfe für Schulen in Freier Trägerschaft erhöht, eine auskömmliche Refinanzierung sei das aber noch nicht. Darum haben Elternvertreter aus ganz Sachsen-Anhalt Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch symbolisch eine Online-Petition mit 10 569 Unterschriften überreicht. „Mit dieser Petition soll die wirtschaftliche Situation von Schulen in freier Trägerschaft weiter verbessert werden“, so Dr. Martina Vetter als Elternvertreterin  des Elisabeth-Gymnasiums in Halle. Derzeit liegt der Refinanzierungsanteil nur bei 58 Prozent der Kosten. (Tag des Herrn berichtete.) „Falls sich daran nichts ändert, ist die Bildungsvielfalt in Sachsen-Anhalt in Gefahr.“
Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch nahm die Petition entgegen und reichte sie direkt an Christina Buchheim, die Vorsitzende des  Petitionsausschusses, weiter. Die Landtagspräsidentin äußerte Verständnis für das Anliegen der Eltern. „Ich weiß, 58 Prozent reichen lange nicht aus und Eltern sollten eine echte Wahl haben, auf welche Schule sie ihr Kind schicken, denn eine Vielfalt in der Bildungslandschaft ist wichtig.“
Der Petitionsausschuss des Landtags wird sich nach der Sommerpause mit der vorliegenden Petition beschäftigen.
Mehr: www.bistum-magdeburg.de
 
Mit Novelle auf dem richtigen Weg
Als „einen ganz wichtigen und wesentlichen erster Schritt“ hat der Bevollmächtigte der Katholischen Kirche gegenüber der Politik in Sachsen-Anhalt, Stephan Rether, die Entscheidung des Landtages vom 20. Juni beurteilt. Mit der verabschiedeten Novelle des Schulgesetzes hat der Landtag die öffentliche Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft erhöht. Untermauert durch mehrere Rechtsgutachten rügen die freien Schulträger im Land seit mehreren Jahren gemeinsam, dass das Land seiner Verfassungspflicht im Umgang mit den freien Schulen nicht nachkommt.
„Gemeinsam mit unserer unumgänglichen Erhöhung des Schulgeldes verschafft uns die Gesetzesänderung die Luft, die wir brauchen, um auch die weiteren Schritte hin zu einer auskömmlichen und verfassungsgemäßen Behandlung der freien Schulen gemeinsam zu gehen“, so Rether. „Wir sind jetzt auf dem Weg, aber leider noch nicht am Ziel.“
 
(pbm/tdh)