Erster „Tag der Dienstgemeinschaft“ im Bistum Görlitz

Wahrheiten und Werte achten

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Erstmals lud Bischof Wolfgang Ipolt zu einem „Tag der Dienstgemeinschaft“ ein, der vor allem dazu diente, miteinander ins Gespräch zu kommen und  gemeinsame Schwerpunkte und Ziele zu definieren.

Dank an den Referenten (rechts) | Fotos: Raphael Schmidt

 

„Der erste Tag der Dienstgemeinschaft ist eine Idee, die aus der Mitarbeitervertretung kommt. Unser Bischof hat diesen Gedanken sehr gerne aufgenommen – und nun dazu eingeladen“, sagt Michael Schwarz, der die diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung im Vorstand vertritt, am 22. November, kurz vor Mittag, im St. Johannes-Haus in Cottbus.
Der Tag begann mit dem Morgenlob in der Propsteikirche nebenan. Nach der Begrüßung und Einführung in den Tag wurde die „Ausgangslage in den katholischen Einrichtungen des Bistums Görlitz“ erörtert. Joachim Baensch, Personalreferent des Bistums, definiert sie so: „In einer ausgeprägten Diasporasituation mit einzelnen lokalen Schwerpunkten kirchlicher Einrichtungen in Trägerschaft von Pfarreien, Caritas und Maltesern wird Vernetzung nicht nur als hilfreich, sondern als ausgesprochen notwendig und bestärkend erfahren. Diesem Anliegen ist der neu ins Leben gerufene ,Tag der Dienstgemeinschaft‘ gewidmet. Es soll, über die teilweise unterschiedlichen Interessenlagen von Einrichtungsleitung und Mitarbeiterschaft hinaus, der gemeinsame Sendungsauftrag aller in einer Einrichtung der katholischen Kirche Tätigen in den Blick genommen werden“, sagte er.
 
Sendungsauftrag der Kirche erfüllen alle
Das Impulsreferat von Axel Bohmeyer, Professor für Erziehungswissenschaft an der katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin stand unter dem Thema „Bedeutung der Dienstgemeinschaft für die katholischen Einrichtungen“. Bohmeyer ging auf das kirchliche Arbeits- und Selbstbestimmungsrecht sowie die glaubensbezogenen Loyalitätserwartungen der Kirchen ein, bevor er sich dem Begriff der Dienstgemeinschaft zuwandte. Diese liege den Dienst- und Arbeitsverhältnissen der Kirchen als Leitbild zu Grunde. Die Dienstgemeinschaft könne als Strukturprinzip des kirchlichen Arbeitsrechts gelten. Dazu zitierte der Professor aus der Grundordnung des kirchlichen Dienstes:  „Alle in einer Einrichtung der katholischen Kirche Tätigen tragen durch ihre Arbeit ohne Rücksicht auf die arbeitsrechtliche Stellung gemeinsam dazu bei, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann.“
Auch von konfessionslosen Mitarbeitern könne erwartet werden, dass sie die Wahrheiten und Werte des Evangeliums achten und dazu beitragen, sie in der Einrichtung zur Geltung zu bringen und dass sie bereit  sind, die ihnen in einer kirchlichen Einrichtung zu übertragenden
Aufgaben im Sinne der Kirche zu erfüllen.
In fünf Räumen des Hauses beschäftigten sich fünf Gesprächsgruppen im „World Café“ mit fünf Fragen. Sie bezogen sich auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die von einem partnerschaftlichen Miteinander von Dienstgebern und Mitarbeitervertretung ausgeht: „Wie wird das in Ihrer Einrichtung umgesetzt?“; „Wie gelingt die Balance zwischen dem Sendungsauftrag und der eigenen Leistungsmöglichkeit?“; „Wie kann eine gute Dienstgemeinschaft gelingen, auch bei unterschiedlichen Meinungen und begrenzten finanziellen Mitteln?“; „Was macht uns als katholische Einrichtung besonders?“; „Wie gelingt Es, Mitarbeiter an das eigene Unternehmen zu binden und die Motivation aufrecht zu erhalten?“, lauteten die Fragen. Antworten wurden auf Plakate geschrieben und nach dem Mittag präsentiert. (Einige stehen auf www.bistum-goerlitz.de). Danach hielt Bischof Wolfgang Ipolt ein Referat zum „Bibelwort Jesu vom Salz und Licht (Mt 5,13-16) – Quelle und Maßstab für eine Einrichtung in katholischer Trägerschaft“. Einig waren sich die Anwesenden, dass es weitere solcher Tage geben soll.
 
Von Raphael Schmidt