Ordnung für die pastoralen Leitungsgremien
Den Rahmen passend machen
Das Leben in den Gemeinden soll durch die neue Ordnung nicht in einen Rahmen gezwängt werden. Sie soll vielmehr ein Rahmen sein, der auf das vorhandene Leben zugeschnitten ist und der weitere Entwicklung im Sinne des Erkundungsprozesses ermöglicht. | Montage aus den Fotos: Rawpixel.com/Shutterstock.com, Tortoon/Shutterstock.com |
„Auf keinen Fall wollten wir die neue Räteordnung hier in der Pastoralabteilung des Bischöflichen Ordinariats vom grünen Tisch aus schreiben“, betonen Christian März und Ulrike Wicklein. In der Arbeitsgruppe, die seit drei Jahren die neue Ordnung vorbereitet, fließen deshalb unterschiedliche Blickwinkel auf das Leben der Kirche vor Ort zusammen. Gemeinsam mit den beiden Ordinariatsmitarbeitern bringen sich dort Pfarrer, Gemeindereferenten und Vertreter des Katholikenrates ein.
Die Katholikenratsvorsitzende Martina Breyer ist froh über die gute Zusammenarbeit. Gemeinsames Anliegen sei es von Anfang an gewesen, eine Ordnung zu schaffen, die Gestaltungsfreiräume lässt, aber zugleich die notwendige Verbindlichkeit bietet und die für Pfarreien im ländlichen Raum ebenso umsetzbar ist wie für Großstadtpfarreien. Mehrfach seien auch die bestehenden Pfarrgemeinderäte um Vorschläge und Einschätzungen gebeten worden. Nachdem nun – in juristisch wasserdichtes Deutsch übersetzt – ein Entwurf der Räteordnung vorliegt, sollen Räte, Gruppen und Einzelpersonen bis zum 15. September Stellung beziehen. Der bisherige Weg des Bistums-Erkundungsprozesses spiegelt sich in dem bewusst schlank gehaltenen Entwurf wider. Entsprechend der Maxime „So viel wie möglich vor Ort“ soll es als neue Struktur-Einheit die Ortskirchenräte geben. Durch ihre Arbeit sollen sie weiterführen, was zuvor in den Verantwortungsgemeinschaften angestoßen wurde: gemeinsam Verantwortung wahrzunehmen, damit Christus im eigenen Lebensumfeld erfahrbar wird. Aus den Ortskirchenräten werden Vertreter in den Pfarreirat entsandt, der all das regelt, was sinnvollerweise überregional geklärt werden soll – die Gestaltung der Gottesdienstpläne etwa, die Weiterentwicklung des pastoralen Konzeptes oder der Austausch von Kommunionhelfern oder Gottesdienstbeauftragten zwischen den Ortsgemeinden ...
Viele Anregungen aus den Pfarreien finden sich bereits wieder. So wird es angesichts räumlich gewachsener Pfarreien für Gremienmitarbeiter möglich sein, sich Fahrtkosten erstatten zu lassen. Pfarreiräten wird das Recht eingeräumt, Gemeindeversammlungen einzuberufen. Auch die kirchlichen Orte sollen in den pastoralen Gremien vertreten sein. Dem Bedürfnis vieler Pfarrgemeinderatsmitglieder, die Zuständigkeit künftiger Ortskirchen- und Pfarreiräte klarer zu benennen und voneinander abzugrenzen, möchte die Arbeitsgruppe Räteordnung aber nur bedingt nachkommen. „Mit allzu detaillierten Festlegungen würden wir den Gemeinden in ihrer Unterschiedlichkeit nicht mehr gerecht“, meint Christian März. Zum anderen gehe es ja gerade darum, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehöre auch, dass Räte selbst ihre Ziele benennen und miteinander abstimmen. Sie sollen eigenständig festlegen, wie oft sie sich treffen und wie sie die Zusammenarbeit gestalten. Die Ordnung biete dafür nur einen Orientierungsrahmen.
In Leutersdorf, der ersten neu gegründeten Pfarrei des Bistums, habe man sich entschieden, auf Ortskirchenräte zu verzichten und stattdessen künftig nur auf der Ebene des Pfarreirats zu arbeiten – ein Weg, der dem Entwurf der Ordnung keinesfalls widerspricht. So hoffen die Leutersdorfer, die weniger werdenden Ehrenamtlichen und den einzigen Priester zu entlasten. Doch auch der Entwurf bietet Entlastendes. So ist nicht das gesamte Pastoralteam, sondern nur der Pfarrer geborenes Mitglieder im Ortskirchenrat – und zudem hat er die Möglichkeit, sich bei einzelnen Sitzungen oder dauerhaft vertreten lassen. „Das setzt natürlich voraus, dass Pfarrer und Räte intensiv kommunizieren“, betont Ulrike Wicklein.
Manche Fragen sind bisher ungeklärt. So wird noch diskutiert, ob es weiterhin Dekanatsräte geben soll. Noch nicht entschieden wurde bisher auch, ob die für das Vermögen und die Verwaltung zuständigen Kirchenräte der sprachlichen Übersichtlichkeit wegen im Bistum künftig „Kirchenvorstände“ heißen. Klar ist: in der Zusammenarbeit mit diesem Gremium soll es fortan transparenter zugehen.
Ordnung ist höchstens das halbe Leben
Aus bisherigen Rückmeldungen kommen der Arbeitsgruppe viele Erwartungen entgegen, die eine Räteordnung gar nicht erfüllen kann und die eher die Arbeitsweise der Gremien betreffen. In einer mitgelieferten Handreichung und in Einführungsveranstaltungen im nächsten Frühjahr wollen die Autoren den Text einordnen und mit Beispielen aus der Praxis veranschaulichen.
Noch konkreter wird es in den künftigen Fortbildungen der Pastoralabteilung für die neu gewählten Ortskirchen- und Pfarreiräte. Vorrangig soll es dort darum gehen, wie man Gremienarbeit so gestalten kann, dass Engagierte sie weniger ermüdend und frustrierend erleben und sich dabei den selbst gesetzten Zielen annähern.
Stellungnahmen per E-Mail: katholikenrat@bistum-dresden-meissen.de
Von Dorothee Wanzek