Betroffenenrat

Gremium zeigt Bischof Bode an

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Der Betroffenenrat der drei norddeutschen Bistümer hat den Bischof von Osnabrück, Franz-Josef Bode, wegen seines jüngsten Umgangs mit Missbrauchsfällen kirchenrechtlich angezeigt. Bischof Bode habe entgegen klaren päpstlichen Vorgaben gehandelt und beispielsweise sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige noch in diesem Jahr als „Beziehung“ deklariert. Er respektiere den Schritt des Rates, so der Bischof.

Der Metropolit der drei Bistümer, Erzbischof Stefan Heße in Hamburg, sei aufgefordert worden, gemäß dem Apostolischen Schreiben „Vos estis lux mundi“, das der Papst 2019 veröffentlicht hatte, Handlungsschritte einzuleiten, heißt es in einer Presseerklärung des Betroffenenrats. Dies sei bereits geschehen, so ein Sprecher des Erzbischofs auf Anfrage des Kirchenboten. Die Anzeige sei an den Nuntius in Berlin weitergeleitet worden.

Er respektiere den Schritt des Betroffenenrats und unterstütze die damit eingeleitete Untersuchung durch die römischen Instanzen, erklärte Bischof Bode am Montagmittag. Den zuständigen Dikasterien im Vatikan werde er ergänzend zu den vom Betroffenenrat bereits beschriebenen Ausschnitten den gesamten Zwischenbericht, den die Universität Osnabrück im Auftrag des Bistums erstellt hat, zur Untersuchung zuleiten. "Dem Ergebnis dieser Untersuchung werde ich mich selbstverständlich stellen." Unterdessen werde er auch weiterhin das persönliche Gespräch mit Betroffenen im Bistum und mit den Mitgliedern des Betroffenenrats der Metropolie suchen, um den Weg der Aufarbeitung fortzusetzen und weiter zu verbessern.

 

Die weitere Erklärung des Betroffenenrats im Wortlaut:

"In der Gesamtschau sehen wir ein klares kirchenrechtliches Fehlverhalten von Bischof Bode, der zum einen die Schilderungen der Betroffenen zum Sachverhalt gänzlich falsch eingeschätzt hat, und zum anderen die Anzeige nach Rom verzögerte, begleitet von der unterlassenen kanonischen Voruntersuchung nach c. 1717, die sofort hätte eingeleitet werden müssen, als sich die junge Frau erstmalig gemeldet hat. Wir haben Erzbischof Heße aufgefordert, unsere Anzeige umgehend an die Römischen Dikasterien weiterzuleiten und uns über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten.

Wir erkennen die Fortschritte im Bistum Osnabrück, die mit dem Installieren des diözesanen Schutzkonzeptes gegangen wurden, als richtige und wichtige Schritte an, nehmen im Handeln von Bischof Bode jedoch immer noch eine mehr täter- als opferorientierte Haltung wahr. Deshalb haben wir Bischof Bode aufgefordert, moralische Verantwortung für das auch durch ihn verursachte Leid zu übernehmen – fernab rein strafrechtlicher Maßstäbe. Das Strafrecht kann nicht Maßstab eines Bischofs sein und „Vos estis lux mundi“ spricht hier eine kirchenrechtlich deutliche Sprache. Der Aufruf, Licht der Welt zu sein, geht zuallererst an die Bischöfe!

Uns fällt es sehr schwer, Bischof Bode als ein Gegenüber zu sehen, das sich für ehrliche und konsequente Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche einsetzt. Welche persönlichen Konsequenzen Bischof Bode zieht, muss er selbst entscheiden. Seine auf der Pressekonferenz zum Gutachten geäußerte Position, dass ein Rücktritt den positiven Prozess in seinem Bistum verzögern würde und wesentliche Weichen nicht gestellt werden könnten, teilen wir nicht. Das diözesane Schutzkonzept ist auf dem Weg, wichtige Weichen wurden gestellt! Wenn ein so wichtiges Konzept durch eine Vakanzzeit in Gefahr geraten kann, da alles an der Person eines Bischofs hängt, trägt es nicht und bedarf einer dringenden Überarbeitung!"