Neue Grundordnung für kirchlichen Dienst
Das Profil wird zur Chefsache
Sie ist das Fundament des kirchlichen Arbeitsrechts: die Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Mit ihren Inhalten hat sie oft für Ärger gesorgt. Wenn sie zum Beispiel festlegte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen nicht geschieden und wiederverheiratet sein durften. Oder dass offen gelebte Homosexualität ausgeschlossen war. Seit dem 1. Januar 2023 ist das anders. Mit dem Tag ist die neue Grundordnung in Kraft, die auf die sogenannten Loyalitätsobliegenheiten nicht mehr eingeht. Der kirchliche Arbeitgeber schaut jetzt nicht mehr kritisch auf das Privatleben seiner Angestellten.
Daraus ergibt sich aber eine neue Frage: Woran lässt sich das Profil einer christlichen Einrichtung ablesen, wenn es keine Vorgaben mehr an die Lebensführung der Mitarbeiter gibt oder wenn diese gar nicht mehr christlich sozialisiert sind? Profilierung – das ist jetzt Aufgabe der Führungskräfte einer Einrichtung. Das Bistum Osnabrück hat dazu jetzt eine Arbeitshilfe herausgegeben, die Kirchengemeinden oder sozialen Einrichtungen diese Frage beantworten soll. Immerhin geht es um rund 40.000 Frauen und Männer, die für die Kirche im Bistum Osnabrück arbeiten, 30.000 allein in Einrichtungen der Caritas.
Auf einem Schatz aufbauen
„Aus gutem Grund – mit christlichem Profil“ ist das 34 Seiten starke Heft überschrieben, das gerade erst unter die Leute kommt. Eine Arbeitsgruppe, die von Roland Knillmann und Theresa Overhoff geleitet wurde, hat sechs Kriterien und viele weitere Beispiele zusammengetragen, in denen Einrichtungen ihr christliches Profil bereits zeigen. „Das ist uns wichtig, weil wir auf keinen Fall vermitteln wollen, in verschiedenen Punkten sei eine Einrichtung womöglich nicht katholisch genug“, sagt Knillmann. Ausdrücklicher Wunsch des früheren Bischofs Bode sei es aber gewesen, Punkte aufzuschreiben, an denen sich Einrichtungen messen lassen können. „Und da lässt sich auf einem großen Schatz aufbauen.“
Eine Grundlage der Überlegungen ist die vor über 20 Jahren formulierte Vision des Bistums (siehe „Zitiert“). Die Arbeitshilfe schreibt den Einrichtungen Kriterien ins Stammbuch wie einen christlichen Führungsstil, einen sensiblen Umgang mit christlichen Symbolen oder den Einsatz von Seelsorgerinnen und Seelsorger. Und sie empfiehlt die Vermittlung von Basiswissen zur christlichen Grundhaltung sowie von spirituellen Angeboten. Zu allen Kriterien gibt es Beispiele aus der Praxis von Einrichtungen. „So wollen wir zeigen, dass das auch umsetzbar ist“, sagt Knillmann.
Auf der Suche nach solchen positiven Beispielen habe die Arbeitsgruppe manche Überraschung erlebt, so Knillmann. „Zum einen ist Theresa Overhoff bei ihren Interviews mit Führungskräften auf viel Begeisterung gestoßen.“ Zum anderen habe sich immer wieder gezeigt, dass das, was die Arbeitsgruppe als lobend herausstellte, im eigenen Haus oft gar nicht als außergewöhnlich empfunden wurde – eher als eine Selbstverständlichkeit.
Die Arbeitshilfe kann hier heruntergeladen werden.
Zitiert
„Wir wollen eine missionarische Kirche sein, die Gott und den Menschen nahe ist. Deshalb gestalten wir unser Bistum im Zusammenleben mit den Menschen so, dass sie darin den Glauben als sinnstiftend und erfüllend, kritisch und befreiend erleben, sich in ihrer jeweiligen Lebenswirklichkeit angenommen wissen, ein Zuhause und Gemeinschaft finden.“ (Vision des Bistums Osnabrück)