„Kirchenvorstand Plus“ im Bistum Magdeburg

Eng vernetzt die Pfarrei leiten

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Bei den Wahlen zu Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat im Juni ist es erstmals möglich, einen „Kirchenvorstand Plus“ zu bestimmen, der die Aufgaben beider Gremien wahrnimmt.

Damit in der Region auch künftig Menschen an Gott glauben, müssen die Gemeindemitglieder ihre Geschicke immer mehr selbst in die Hand nehmen. Die neue Möglichkeit eines Kirchenvorstands Plus soll dabei strukturell helfen. – Das Foto zeigt eine von zwei Erstkommunionfeiern 2019 in der Pfarrei Carl Lampert in Halle.    Foto: Pfarrei Carl Lampert

 

Die Pfarrei Carl Lampert in Halle-Nord gehört mit gut 4500 Katholiken und sieben Seelsorgestellen zu den größten Seelsorgeeinheiten im Bistum. Ein lebendiger Pfarrgemeinderat (PGR) und ein engagierter Kirchenvorstand (KV) leiten gemeinsam mit Pfarrer Magnus Koschig die Geschicke der Pfarrei. Angelegenheiten der einzelnen Seelsorgestellen wie etwa St. Norbert oder Wettin werden von Gemeinderäten geregelt, außerdem stehen vor Ort Ansprechpartner zur Verfügung.
Auf Pfarreiebene wollen die Verantwortlichen nun bei den anstehenden Wahlen im Juni die Arbeit von KV und PGR in einem Gremium zusammenführen. Außerdem soll die Leitungs- und Verwaltungsstruktur in der Pfarrei Carl Lampert sowie perspektivisch für alle drei Pfarreien in Halle verändert werden.
„Durch eine Novellierung des ,Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg‘ besteht erstmals die Möglichkeit, PGR und KV durch entsprechende Wahlen zu einem Gremium zu machen“, erklärt PGR-Vorsitzender Norbert Schmeja. „Dieses neue, Kirchenvorstand Plus (KV+) genannte Gremium übernimmt – von verschiedenen Sachausschüssen unterstützt – die Aufgaben von PGR und KV.“
 

Empfohlen besonders für Pfarreien ohne Pfarrer
„Die Pfarreien haben jetzt erstmals die Möglichkeit, einen KV+ zu wählen“, bestätigt Stefan Malik vom Fachbereich Pastoral des Bistums. „Empfehlenswert ist dies zunächst besonders für die Pfarreien ohne kanonischen Pfarrer, die bereits von einem Pfarreileitungsteam geleitet oder in den nächsten ein/zwei Jahren ein solches bilden werden“, so der Referent für Pastoral in den Pfarreien des Bistums. Denn der KV+ sichere eine enge Vernetzung zwischen der Arbeit der Gremien und dem Leitungsteam. Dass das neue Gremium KV+ und nicht etwa PGR+ oder ganz anders heißen wird, hänge mit den staatskirchenrechtlichen Vereinbarungen in den Bundesländern zusammen, wonach ein KV die Pfarrei in Vermögensfragen nach außen vertreten muss, so Malik. Eine Entscheidung darüber, ob man bei der Gremienwahl im Juni in der Pfarrei einen KV+ einrichten wolle, müsse in diesen Tagen erfolgen, um die Fristen für die Aufstellung der Kandidaten einzuhalten. Für die Wahl eines KV+ gelte es natürlich, „ein möglichst ausgewogenes Team aus Vertretern, die die pastoralen Anliegen und die die finanziellen und baulichen Aspekte im Blick haben, aufzustellen und zu wählen“.
„Angesichts der personellen Situation in unserem Bistum, aber auch, weil jede und jeder Getaufte geistliche Kompetenz besitzt und weil Glaube nur am konkreten Ort gelebt werden kann, werden die Gemeinden immer mehr ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen müssen“, erläutert Pfarrer Magnus Koschig aus Halle-Nord. „Dafür braucht es aber Strukturen, die für die Menschen einsichtig sind. Der KV+ in unserer Pfarrei Carl Lampert soll das ermöglichen. Er soll das gewählte ,Parlament‘ sein, das das Leben in unserer Gemeinde verantwortet.“
„Von unserem KV+“, so Koschig weiter, „werden dann in Absprache mit dem Bischof die Verantwortlichen für die kollegiale Leitung der Pfarrei (Pfarreileitungsteam – die Red.) bestimmt werden. Eine solche Leitung wollen wir einrichten, auch wenn ich bislang hier als kanonischer Pfarrer eingesetzt bin“, so der Seelsorger. Diese kollegiale Leitung werde in der Pfarrei Carl Lampert fünf Personen umfassen, die Zusammensetzung stehe aber noch nicht fest. „Die Einrichtung solcher kollegialen Leitungen wird nach und nach in vielen Pfarreien des Bistums nötig sein“, sagt Koschig, der auch als Gemeindeberater tätig ist. Ziel sei es, „die wenigen Priester von Verwaltungsaufgaben zu befreien, damit sie sich in den zu schaffenden pastoralen Räumen im Bistum seelsorglichen Aufgaben widmen können“.
 

Vorteile gegenüber den bisherigen Regelungen
„Der KV+ bringt eine enge Vernetzung der Zuständigkeiten“, erklärt PGR-Vorsitzender Schmeja die neuen Möglichkeiten der Wahl eines statt zweier Pfarreigremien. Mit der Zusammenlegung verringere sich die erforderliche Anzahl Ehrenamtlicher, die sich für die Mitarbeit bereit erklären und wählen lassen müssen. Auch gebe es weniger Gremiensitzungen, an denen etwa die Hauptamtlichen teilnehmen müssen. Mit der im Gesetz zur Verwaltung des Kirchenvermögens neu geschaffenen Möglichkeit, Vertreter aus Sachausschüssen beratend hinzuzuziehen, ergebe sich zudem „die Chance, bei anstehenden Fragen zusätzlichen Sachverstand zu nutzen“, so Schmeja. Dabei müssten die Berater im Gegensatz zu den KV+Mitgliedern nicht notwendig auf dem Territorium der Pfarrei wohnen und nicht einmal Christen sein. Bei der Berufung beratender Mitglieder könnten zudem bewusst junge Menschen einbezogen werden. In den Gemeinden, die sich für einen KV+ entscheiden, dürfen alle Gemeindemitglieder ab 16 und nicht erst ab 18 Jahren aktiv wählen. „All dies kann auch in Pfarreien hilfreich sein, die bislang noch einen eigenen Pfarrer haben“, so Norbert Schmeja.

Informationen zu den KV-, PGR- und KV+-Wahlen im Bistum

Von Eckhard Pohl