Eine Ehe annullieren: Wann ist das sinnvoll?

"Es kann eine große Entlastung sein"

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zwei Eheringe
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Es kann sehr entlastend sein, eine gescheiterte Ehe für nicht gültig erklären zu lassen. Foto: fotolia

„Kann ich noch einmal kirchlich heiraten?“ – unter diesem Motto veranstaltet das Bischöfliche Offizialat in allen Dekanaten Beratungs- und Informationsangebote zu kirchlichen Annullierungsverfahren. Warum es sehr entlastend sein kann, eine gescheiterte Ehe für nicht gültig erklären zu lassen, erklärt der Bischöfliche Offizial und Leiter des Offizialates, Pater Dominik Kitta.

Was nützt Menschen eine Eheannullierung?

Das Verfahren ist ein sehr ordentliches Instrument, um festzustellen, ob die Ehe gültig zustande kam. Es geht nicht um die Schuldfrage des Scheiterns – die stellen wir nicht. Uns geht es darum, dass die Menschen wissen, ob sie am Traualtar ein Sakrament empfangen haben oder nicht.  

Warum kann das wichtig sein?

Die Annullierung ist zum Beispiel Voraussetzung, um noch einmal kirchlich heiraten zu können. Es kann aber auch einfach eine große Entlastung sein, wenn Menschen, meistens Frauen, die in ihrer Ehe psychische oder physische Gewalt erlebt haben, damit die Gewissheit haben, dass das, was sie erlebt haben, kein Sakrament war. Wir können ihnen am Ende sagen: „Das, was du erlebt hast, war keine Ehe.“ Das ist die Arbeit wert, die wir machen.

Wie hoch ist das Interesse an Eheannullierungen?

Genau wie das Interesse am kirchlichen Leben insgesamt ist auch die Nachfrage nach Eheannullierungen stark zurückgegangen. Neben dem Bedeutungsverlust allgemein hat das auch mit der neuen kirchlichen Grundordnung zu tun. Aus beruflichen Gründen muss niemand mehr ein Verfahren führen, um seinen Job bei einem kirchlichen Arbeitgeber behalten zu können.

Pater Dominik Kitta
Pater Dominik Kitta leitet als Offizial das kirchliche Gericht im Bistum. Foto: bpo

Das ist doch positiv ...

Auf jeden Fall! Das kirchliche Eheverfahren ist auch unabhängig von beruflichen Gründen wichtig. Es ist uns daher ein Anliegen, das Angebot bekannter zu machen. Daher werden wir in allen Dekanaten des Bistums Informationsangebote starten und persönlich zur Beratung zur Verfügung stehen.

Welche Gründe sprechen gegen eine Gültigkeit des Sakramentes?

Eine gültige Ehe kommt nur zustande, wenn beide Partner nichts von dem willentlich ausschließen, was eine Ehe ausmacht und was sie am Altar versprechen. Eine Annullierung kann zum Beispiel mit der persönlichen Reife der Eheleute begründet werden, wenn eine Frau sehr jung schwanger wird und die Ehe unter dem Druck dieser Umstände geschlossen wurde. Ein Ausschluss von Kindern oder die Ablehnung der Unauflöslichkeit der Ehe und der ehelichen Treue sind weitere Gründe, die bei uns vorkommen.

Welche Kosten kommen auf Interessierte zu?

Für ein Verfahren muss die klagende Seite 200 Euro zahlen. Das ist von der Bischofskonferenz festgelegt. An diesem Betrag scheitert aber kein Verfahren. In etwa der Hälfte unserer Verfahren wird die Gebühr zur Gänze oder zum Teil erlassen, gestundet oder in Ratenzahlungen erhoben.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Die Dauer soll zwölf Monate betragen; manchmal sind wir schneller durch, manchmal nicht – vor allem wenn Offizialate im Ausland beteiligt sind. Nach einem Beratungsgespräch sprechen wir eine Empfehlung aus, ein Verfahren zu eröffnen oder nicht. Im ersteren Fall wird mit einer kurzen Darstellung des Beziehungs- und Eheverlaufs, den Personalia und Dokumenten das Verfahren eröffnet, die Parteien zur Aussage eingeladen und die Zeugen vernommen. Letztlich trifft ein dreiköpfiger Gerichtshof die Entscheidung. Das Verfahren ist nicht öffentlich und die Personen haben Einzeltermine.

Das erste Beratungs- und Informationsangebot über kirchliche Annullierungsverfahren findet statt am Samstag, 9. September, von 10 bis 12 Uhr in Papenburg St. Antonius, (Niels-Stensen-Haus), und von 13 bis 15 Uhr in Sögel, St. Jakobus (Pfarrheim). Ein Termin kann im Voraus vereinbart werden bei Dekanatsreferentin  Sabine Hunfeld-Jansen, Tel. 01 60/3 28 73 19; E-Mail: Sabine.Hunfeld-Jansen@bistum-osnabrueck.de

Astrid Fleute