Bistum Osnabrück rät von Gottesdienstfeiern ab
Coronavirus: Solidarität mit den Gefährdeten
Wegen der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus rät das Bistum Osnabrück den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Bistums Osnabrück von Gottesdienstfeiern bis einschließlich Palmsonntag (5. April) „grundsätzlich ab“. Wo Sie jetzt Gottesdienste im Fernshen, im Radio oder im Internet empfangen können.
„Die gegenwärtige Situation erfordert außergewöhnliche Schritte, die zu gehen uns allen viel abverlangt“, schreibt Bode in einem Brief an die Gemeinden. Die Schritte seien aber aus Solidarität mit den durch das Virus am meisten Gefährdeten und Betroffenen notwendig. Ab kommenden Montag bleiben auch die 223 Kindertagesstätten und die 16 katholischen Schulen des Bistums in Niedersachsen bis Mitte April geschlossen.
Aufgrund des besonderen Risikopotentials seien Gottesdienste in Krankenhäusern, Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen im Bistum Osnabrück „bis auf weiteres abzusagen“, heißt es in dem Brief an die Gemeinden und Einrichtungen. Beerdigungen können nach aktuellem Stand nur in einem kleineren Rahmen stattfinden. Vor Ostern geplante Taufen und Trauungen seien nach einem Gespräch mit den betroffenen Familien zu verschieben. Auch kirchengemeindliche Veranstaltungen vor Ostern sind laut Bistum abzusagen oder zu verschieben, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. „Pfarrheime und Jugendheime dürfen für Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art nicht zur Verfügung gestellt werden.“
Laut Bischof Bode gibt es in der derzeitigen Situation für keinen Katholiken eine Verpflichtung zum Besuch von Gottesdiensten im Sinne der Sonntagspflicht. Als Alternative empfiehlt der Bischof die Nutzung medialer Gottesdienstangebote und das persönliche Gebet.
Im Deutschlandfunk können Sie an diesem Sonntag (15. März) den Radiogottesdienst von der Insel Langeoog empfangen. Beginn ist um 10 Uhr. Während des Gottesdienstes wird die neue Orgel der Inselkirche geweiht.
Das Erzbistum Köln hat außerdem eine Liste mit weiteren Übertragungen zusammengestellt. Hier geht es zur Liste.
Vorbeugende Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung des Coronavirus
Die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) erfordert es, auch in den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Bistums Osnabrück vorbeugende Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung des Virus zu ergreifen. Das gilt insbesondere für Gottesdienste und andere Veranstaltungen, an denen mehrere Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Mit diesen Maßnahmen zeigen wir uns solidarisch vor allem mit den Menschen, die einem besonderen Risiko unterliegen, im Falle einer Infektion schwere Krankheitsverläufe zu erleiden. Damit schließen wir uns der Einschätzung und den Empfehlungen der zuständigen Behörden an.
Von der Feier von Gottesdiensten wird bis einschließlich Palmsonntag, 5. April, grundsätzlich abgeraten.
Sollten Gottesdienste in einem kleinen Rahmen stattfinden müssen, ist zu gewährleisten, dass die Empfehlungen und rechtlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Landes Niedersachsens und der jeweiligen Landkreise und Kommunen strikt eingehalten werden. In der Praxis bedeutet dies zurzeit für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen im Bistum Osnabrück:
- Die Zahl der Menschen, die sich in einem Kirchen- oder sonstigen Gebetsraum aufhalten, darf 100 nicht übersteigen.
- Vorbeugende Hygienemaßnahmen (gründliches Händewaschen und/oder Händedesinfektion) sind von allen Anwesenden – insbesondere vom liturgischen Personal - strikt einzuhalten.
- Ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 Metern ist entsprechend der Empfehlungen des RKI zwischen den Mitfeiernden zu wahren.
- Auf Mundkommunion ist zu verzichten.
- Die Entleerung der Weihwasserbecken und die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Türklinken, Geländern etc. ist zwingend vorzunehmen.
- Für Kollekten ist auf das Herumreichen von Körben zu verzichten und stattdessen Alternativen wie etwa Türkollekten anzubieten.
- Die seitens der Kirchengemeinden zur allgemeinen Verfügung gestellten Gesangbücher sind aus den Auslagen zu entfernen.
- Sicherzustellen ist, dass Personen, bei denen offensichtlich eine akute Atemwegserkrankung und/oder grippeähnliche Symptome bestehen, von der Teilnahme an allen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
- Zudem ist sicherzustellen, dass Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das RKI aufgehalten haben, nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Auf diese Regelungen ist durch einen entsprechenden Aushang o.ä. hinzuweisen.
- Eine Liste mit Kontaktdaten der Teilnehmenden ist verpflichtend zu führen, um eine Erreichbarkeit im Bedarfsfall für die Gesundheitsbehörden zu gewährleisten. Hierbei reicht es nicht, eine Liste auszulegen, da durch Liste und Stift ebenfalls Infektionsrisiko besteht.
Die Auflistung der einzuhaltenden Kriterien ist nicht abschließend, sondern um die jeweils aktuellen Bedingungen der örtlich zuständigen Behörden zu ergänzen. Sollten auch nur eines dieser Kriterien oder weitere behördliche Auflagen nicht erfüllt werden können, ist die Feier von Gottesdiensten zunächst bis zum 5. April 2020 nicht erlaubt.
In Anbetracht der zunehmend strengeren Vorgaben ist davon auszugehen, dass in vielen Kirchengemeinden, auch im Dom St. Petrus, Gottesdienste vor allem am Sonntag nicht gefeiert werden können.
Aufgrund des besonderen Risikopotenzials sind Gottesdienste in Krankenhäusern, Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen im Bistum Osnabrück bis auf Weiteres abzusagen. Krankensalbungen können wie sonst bei infektiösen Erkrankungen unter den Rahmenbedingungen des RKI gespendet werden.
Beerdigungen können nach aktuellem Stand nur in einem kleineren Rahmen stattfinden.
Vor Ostern geplante Taufen und Trauungen sind nach einem Gespräch mit den betroffenen Familien zu verschieben. Reguläre Firmtermine, die im Zeitraum bis Ostern geplant sind, werden ebenfalls verschoben.
Alle sonstigen diözesanen und kirchengemeindlichen Veranstaltungen vor Ostern sind abzusagen oder zu verschieben, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Pfarrheime und Jugendheime dürfen für Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art nicht zur Verfügung gestellt werden.
Bischof Franz-Josef Bode weist ausdrücklich darauf hin, dass es in der derzeitigen Situation für keinen Katholiken eine Verpflichtung zum Besuch von Gottesdiensten im Sinne der Sonntagspflicht gibt. Als Alternative empfiehlt der Bischof die Nutzung medialer Gottesdienstangebote und das persönliche Gebet.
Zugleich bitten wir darum, sich eigenständig über weitere Entwicklungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie zu informieren. Als verlässliche Quellen dienen:
Robert-Koch-Institut
Land Niedersachsen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
die örtlichen Kommunen und Landkreise