Anfrage

Ist Verbrennen genauso gut wie Beerdigen?

Sie haben kürzlich über den Umbau von Kirchen zu Kolumbarien berichtet, in denen die Asche von Verstorbenen aufbewahrt wird. Früher waren für Katholiken Verbrennungen verpönt. Wie steht die Kirche heute dazu? Ein Leser aus dem Bistum Limburg

Die Feuerbestattung ist seit mehr als fünf Jahrzehnten in der katholischen Kirche erlaubt und zunehmend Praxis. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten, wie die Kirche aktuell dazu steht.
Von der Antike an gab es neben der Erdbestattung auch den Brauch des Verbrennens der Toten. Das Alte Testament nennt das Einäschern jedoch einen Frevel. Für Christen ist die Erdbestattung die gängige Form, weil sie an die Grablegung Jesu erinnert. 

Ab dem 8. Jahrhundert verbot ein Edikt von Karl dem Großen die Feuerbestattung. Das Verbrennen des Leichnams wurde als Strafe für Verbrecher gesehen. Im 19. Jahrhundert sprachen sich sogenannte Freidenker-Strömungen für eine Feuerbestattung aus, um gegen den leiblichen Auferstehungsglauben der Christen zu zeigen, dass mit dem Tod alles aus sei. 

Das Kirchenrecht von 1917 kennt noch ein Verbot für ein kirchliches Begräbnis, wenn sich ein Mensch für eine Einäscherung entschieden hat. Da die Feuerbestattung aber keineswegs nur als Zeichen gegen den Auferstehungsglauben zu verstehen ist, sondern oft auch hygienische, pragmatische, finanzielle oder andere Gründe haben kann, sollte diese Art der Bestattung nicht als grundsätzlich antikirchlich missdeutet werden. 

Während des Zweiten Vatikanischen Konzils hat die Vorgängerbehörde der Glaubenskongregation offiziell das Verbot der Feuerbestattung aufgehoben. Das aktuelle Kirchenrecht empfiehlt zwar nachdrücklich die Erdbestattung, betont aber gleichzeitig im dritten Paragrafen des Canon 1176, dass eine Feuerbestattung nicht verboten sei, „es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen“. 

Die Urnenbeisetzung soll dann an würdigen Orten wie Friedhöfen oder in Kolumbarien stattfinden. Deshalb kommen in der Regel eine Aufbewahrung der Asche in Wohnräumen und erst recht ein anonymes Ausstreuen in der Natur oder die Herstellung von Schmuckstücken aus der Asche nicht infrage. 

Michael Kinnen