Gericht in Mellbourne weist Berufung zurück
Kardinal Pell bleibt in Haft
Das Gericht in Melbourne hat die Berufung von Kardinal George Pell zurückgewiesen und die sechsjährige Haftstrafe für den Geistlichen bestätigt.
Der australische Kardinal George Pell bleibt wegen sexuellen Missbrauchs in Haft. Das Oberste Gericht des Bundesstaats Victoria wies am Mittwochmorgen (Ortszeit) in Melbourne die Berufung des früheren vatikanischen Finanzchefs zurück und bestätigte die sechsjährige Haftstrafe. Eine Geschworenen-Jury hatte den katholischen Geistlichen im Dezember 2018 für schuldig befunden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Chorknaben missbraucht und einen anderen belästigt zu haben.
Beim ersten und wesentlichen der drei Berufungsgründe hätten die drei Richter mit einer Mehrheit von zwei zu eins Pells Einwände zurückgewiesen, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Ferguson in der im Internet übertragenen Urteilsverkündung. Kardinal Pell, 78, war im Gerichtssaal anwesend. Gleich nach der Verlesung des Urteils und einer knappen Zusammenfassung der Gründe wies Ferguson die Justizvollzugsbeamten an, ihn wieder ins Gefängnis zu bringen.
Der ehemalige Erzbischof von Melbourne und Sydney, der von 2013 bis 2018 das vatikanische Wirtschaftssekretariat leitete, ist der bisher höchste katholische Würdenträger, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde.
Australische Bischöfe reagieren betroffen
Die Erzbischöfe von Sydney und Melbourne reagierten betroffen auf die Bestätigung des Urteils: "Ich weiß, dass es unter den Katholiken und darüber hinaus viele gibt, die Schwierigkeiten haben werden, sich mit diesem Urteil abzufinden", erklärte Sydneys Erzbischof Anthony Fisher. Über den "Status des Kardinals in der Kirche" müsse nun der Vatikan entscheiden. Der Erzbischof von Melbourne, Peter Comensoli, rief dazu auf, das Urteil zu akzeptieren. "Ich nehme die Entscheidung des Gerichts mit Respekt an und ermutige jeden, das Gleiche zu tun", betonte er.
Auch der Vatikan erkannte das Berufungsurteil in einer eigenen Erklärung an. Zugleich erinnere man daran, dass Pell sich während des gesamten bisherigen Verfahrens für unschuldig erklärt habe, so der vatikanische Pressesprecher Matteo Bruni. Zudem sei der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft. Die Glaubenskongregation werde daher den endgültigen Ausgang abwarten, bevor sie weitere Schritte einleite. Bis dahin seien dem Kardinal aber weiterhin die öffentliche Ausübung seines Amtes sowie jeglicher Kontakt mit Minderjährigen verboten.
Nach dem Schuldspruch vom Dezember war Pell im März zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, von denen er mindestens drei Jahre und acht Monate absitzen muss, bevor er auf Bewährung entlassen werden kann. Der Kardinal hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen; seine Anwälte legten wegen der aus ihrer Sicht zu dünnen Beweislage Berufung ein. Auch gegen die Bestätigung des Urteils ist eine letzte Berufung vor dem Obersten Gericht Australiens möglich.
Pell kann erneut Berufung einlegen
Vivian Waller, Anwältin des mutmaßlichen Opfers, sagte australischen Medien, ihr Mandant sei über die Entscheidung "sehr erleichtert". Sowohl sie als auch alle anderen am Verfahren beteiligten Juristen wollten die schriftliche Urteilsbegründung "sehr sorgfältig" lesen. "Mir wurde gesagt, sie sei 300 Seiten lang." Ein Anwalt Pells sagte indes, sein Mandant habe nun 28 Tage Zeit, um vor dem Obersten Gericht gegen die Entscheidung vorzugehen.
Mit ihrem zentralen Berufungsgrund hatten die Anwälte Pells die Glaubwürdigkeit des entscheidenden Belastungszeugen in Zweifel gezogen. Darüber hinaus sei die Verurteilung einzig aufgrund der Aussage des Betroffenen nicht "zweifelsfrei" möglich gewesen. Die drei Richter wiesen diese Einlassung mehrheitlich zurück.
Australiens Regierung lehnte eine Kommentierung des Urteils mit Verweis auf "die Unabhängigkeit der Justiz" und die Berufungsoption ab. "Unsere Gedanken sind in dieser unglaublich schwierigen Zeit bei den Opfern und ihren Familien", hieß es in der Stellungnahme der Regierung.
kna