Fahrplan für die Arbeit der Berliner „Gutachten-Kommission“ steht
Rechtssicher und transparent
Einen Fahrplan für ihre Arbeit hat die „Gutachten-Kommission“ vorgelegt, die das vom Erzbistum Berlin in Auftrag gegebene Missbrauchs-Gutachten auswerten soll. Erste Ergebnisse sind bis zur Sommerpause angekündigt.
Erzbischof Heiner Koch bei der Vorstellung des Gutachtens durch die Anwälte Peter-Andreas Brand und Sabine Wildfeuer. Foto: kna/Gregor Krumpholz |
Im Januar hatten Anwälte der Kanzlei Redeker Sellner Dahs ein Gutachten veröffentlicht: Im Auftrag der Bistumsleitung sollten sie anhand vorhandener Akten den Umgang kirchlicher Verantwortungsträger mit Missbrauchsfällen ab 1946 darstellen und bewerten. Ihr Bericht zeigte eine Reihe von Regelverstößen einzelner Verantwortlicher auf, wies aber auch auf strukturelle Hemmnisse für eine angemessene Aufklärung und Aufarbeitung hin. Ein Teil des Gutachtens wurde mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsrechte Beschuldigter und Betroffener der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht.
Dennoch sei ihnen bewusst, wie wichtig Transparenz für eine konsequente Aufarbeitung sei, betonten Erzbischof Heiner Koch und Generalvikar Manfred Kollig bei der Vorstellung des Gutachtens. Täter sollten ebenso wie Verantwortliche, die sich der Vertuschung und Verschleppung von Missbrauchstaten an Minderjährigen schuldig gemacht hätten, öffentlich benannt werden. Eine Kommission, der jeweils drei gewählte Vertreter des Diözesan- und des Priesterrats angehören, hat die Aufgabe, eine eigene Bewertung der im Gutachten zusammengetragenen Sachverhalte vorzunehmen und dem Erzbischof zu empfehlen, welche Konsequenzen er daraus ziehen sollte. Die Mitte März konstituierte Kommission hat dafür Einblick in den kompletten Text des Gutachtens. In den bisherigen Sitzungen haben sich die Mitglieder auf eine Arbeitsweise geeinigt und Kriterien festgelegt, welche Fragen in der Dringlichkeit höchste Priorität haben. So stehen ganz oben auf der Tagesordnung Fälle mit Beschuldigten und Verantwortlichen, die noch beim Erzbistum angestellt sind. Es folgen noch lebende Beschuldigte, die nicht mehr in Anstellung sind, zuletzt wird es um verjährte Fälle und solche gehen, bei denen die Beschuldigten nicht mehr leben.
Betroffene sollen einbezogen werden
Um fundierte unabhängige Entscheidungen treffen zu können, darf die Kommission über die Interventionsbeauftragte des Erzbistums, Birte Schneider, eigene Recherchen in Auftrag geben, etwa in Archiven. Ein Anliegen ist es den Kommissionsmitgliedern auch, von Missbrauch Betroffene in ihre Arbeit einzubeziehen. In welcher Form Betroffene beteiligt werden wollen, werde zurzeit noch geklärt. Erste Arbeitsergebnisse kündigt die Gutachten-Kommission bis zur Sommerpause an. Nach bisherigem Planungsstand soll ihre Arbeit bis zum Jahresende zum Abschluss kommen.
Der Kommission gehören für den Diözesanrat Johanna Jungbluth (Diözesanvorsitzende im Bund Deutscher Katholischer Jugend), Kristin Wedekind und Daniel Schade an. Der Priesterrat hat Msgr. Winfried Onizazuk, Pfarrer Martin Kalinowski und Pfarrer Johannes Schaan ent- sandt.
Zusätzlich zu dieser Gutachtenkommission werden in Zusammenarbeit mit den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz und mit dem Katholischen Militärbischofsamt eine unabhängige Aufarbeitungskommission sowie ein Betroffenenbeirat installiert. Diese beiden Gremien gehen auf eine Einigung zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zurück.